Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden
Der Oberste Gerichtshof musste sich in einer aktuellen Entscheidung mit den Voraussetzungen der Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden auseinandersetzen. Konkret ging es um einen operativen Eingriff zur Gewichtsabnahme. Das Höchstgericht sprach aus, dass der Arzt nicht stets von sich aus alle theoretisch in Betracht kommenden Behandlungsmöglichkeiten oder Operationsmöglichkeiten mit dem Patienten erörtern muss. Er sei aber verpflichtet, ihn über mehrere zur Wahl stehende diagnostische oder therapeutische adäquate Verfahren zu informieren und das Für und Wider mit ihm abzuwägen, wenn jeweils unterschiedliche Risiken entstehen können und der Patient eine echte Wahlmöglichkeit hat.
Eine solche Verpflichtung liege insbesondere vor, wenn ein Unterschied im Risiko, den Folgen, vor allem aber in der Erfolgssicherheit und der Schmerzbelastung besteht. Eine Aufklärung über Behandlungsalternativen sei somit erforderlich, wenn für den konkreten Behandlungsfall mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen, die gleichwertig sind, aber unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen haben.