Wie gründe ich eine Flexible Kapitalgesellschaft?
Wie wir in einem Beitrag vor dem Sommer schon beschrieben haben, ist mit dem Inkrafttreten des Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) am 1. Januar 2024 eine neue Gesellschaftsform geschaffen worden, die durch flexiblere Rahmenbedingungen und ein reduziertes Stammkapital von 10 000 Euro den Bedürfnissen kleinerer Unternehmen und Start-ups besser entgegenkommen will.
Auch wenn die FlexCo (noch) nicht als Gründungsform für Gruppenordinationen zugelassen ist, stellt sie eine wichtige Erweiterung der gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten dar. Zudem glaube ich, dass die neue Gesellschaftsform mittelfristig auch für die Gründung von ÄrztInnengesellschaften eine Rolle spielen wird.
Vereinfachte elektronische Gründung
Wie bei einer GmbH ist bei einer Flexiblen Kapitalgesellschaft eine „vereinfachte elektronische Gründung“ möglich: Eine solche kommt in Frage, wenn die Gesellschaft nur einen Gesellschafter hat, der zugleich einziger Geschäftsführer ist, und das Stammkapital 10 000 Euro beträgt, auf das 5000 Euro geleistet werden. Wichtig: Wenn die Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft über einen bestimmten standardisierten Inhalt nicht hinausgeht, bedarf der Gesellschaftsvertrag (Errichtungserklärung) nicht der Form eines Notariatsaktes. Die Abgabe der Musterzeichnung der Geschäftsführerunterschriften erfolgt über das Kreditinstitut, bei dem die Stammeinlage einbezahlt wird. Am Ende erfolgt die Firmenbuchanmeldung über das Unternehmensserviceportal (USP), für die eine elektronische Signatur gebraucht wird.