Steuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Geldfluss und Zahlungen
Wozu braucht man eine Steuerberatung und an welche Zahlungen muss man neben der Lohnsteuer noch denken? All das erfahren Sie hier.
Die „kleine Ordination“
Die Steuererklärung für eine kleine Ordination mit ein oder zwei Mitarbeitenden zu erstellen ist nicht schwierig. Als Ärztin oder Arzt kann man eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung machen und die entsprechenden Formulare für das Finanzamt selbst ausfüllen.
Zu empfehlen ist in jedem Fall eine regelmäßige Sammlung aller Belege, sowohl Einnahmen als auch Ausgaben betreffend.
Wozu braucht man eine Steuerberatung?
Wozu also eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater bemühen, wenn ich alles selbst erledigen kann?
Ich stelle gleich die nächste Frage: Würden Sie mit einem neurologischen Krankheitsbild zu einer Fachärztin oder einem Facharzt für Dermatologie gehen? Natürlich nicht, damit geht man zu Spezialistinnen und Spezialisten.
Daher kommt der Auswahl der Steuerberaterin bzw. des Steuerberaters große Bedeutung zu. Es gibt einige Kanzleien, die überwiegend ärztliche Ordinationen betreuen. Nur sie kennen die jeweiligen Kennzahlen von Ordinationen und auch die jeweiligen Spezifitäten der einzelnen Fachgebiete. Sie können daher auch dann beratend zur Seite stehen, wenn der Gewinn zu klein scheint.
Vor allem ist jedoch eine kompetente Steuerberatung erforderlich, wenn eine Steuerprüfung ansteht. Auch wenn diese meist nur ein- bis dreimal in einem Berufsleben vorkommt, handelt es sich dabei um eine betriebliche Ausnahmesituation. Daher ist es im Falle einer Steuerprüfung sehr empfehlenswert, Partnerinnen und Partner an der Seite zu haben, die den Betrieb kennen, die über die fachliche Kompetenz verfügen und allfällige Unklarheiten gegenüber den Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfern auch fachlich begründen können.
Andererseits ist es betriebswirtschaftlich wichtig, möglichst viele Ausgaben dem Betrieb Ordination zuordnen zu können. Diese Zuordnung muss der Realität entsprechen und muss auch plausibel für externe Prüferinnen und Prüfer sein.
Meine klare Empfehlung: Mit Beginn der selbstständigen Ordinationstätigkeit sollten Sie die Hilfe eines kompetenten Steuerberaters bzw. Steuerberaterin in Anspruch nehmen.
Umsatzsteuer ja oder nein?
Ärztliche Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Umsatzsteuer kann jedoch anfallen, wenn Sie einen Produktverkauf in der Ordination anbieten. Ob man in diesem Fall von einer unechten Umsatzsteuerbefreiung Gebrauch macht oder Umsatzsteuer in Rechnung stellt, muss man im Einzelfall gemeinsam mit der Steuerberaterin bzw. dem Steuerberater entscheiden.
Einkommensteuer nicht vergessen
Beim Start in die Selbstständigkeit fällt zusätzlich zur Lohnsteuer, die monatlich von der Arbeitgeberin bzw. vom Arbeitgeber abgeführt wird, die Einkommensteuer an.
Achtung: Legen Sie monatlich einen entsprechenden Betrag zur Seite! Ihr „gefühltes Einkommen“ entspricht nämlich nicht dem realen Einkommen.
Angenommen Sie erwirtschaften in Ihrem ersten Ordinationsjahr einen Gewinn von 100.000 Euro. Nach Einreichen der Steuererklärung folgt eine Nachzahlungsverpflichtung für dieses erste Jahr und gleichzeitig eine Vorschreibung für eine Vorauszahlung für das Folgejahr.
Denken Sie also rechtzeitig daran, für ausreichende Liquidität für Ihre Nachzahlung und Vorauszahlung zur Seite zu legen.
Sozialversicherung der Selbständigen
Ähnlich wie mit der Einkommensteuer verhält es sich mit den Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Sozialversicherung der Selbständigen. Gleichzeitig mit der Vorschreibung der Nachzahlung folgt die Vorschreibung der Vorauszahlung.
Besprechen Sie Ihre zu erwartende Nachzahlungsverpflichtung und die sich daraus ergebende Vorauszahlungsverpflichtung mit Ihrer Steuerberaterin bzw. Ihrem Steuerberater.
Neuigkeiten aus der Gruppenpraxis
Das neueste Projekt in unserer Gruppenpraxis ist die Integration einer Spracherkennungssoftware zur Steuerung der Ordinationssoftware.
Es ist gelungen, etwa 80% der Softwarebedienung über ein Spracherkennungsprogramm zu ermöglichen. Dies erleichtert einerseits die Arbeit unserer „Schreiberlinge“ und sorgt für genauere Anamnesen, genauere Röntgenbeschreibungen und genauere Befunddokumentation. In unserer Software ist eine Datenbank mit orthopädischem Vokabular hinterlegt, sodass ein Großteil der Fachbegriffe bereits automatisch erkannt wird.
Danke an die Leserschaft!
Nach mehr als eineinhalb Jahren verabschiede ich mich mit diesem Artikel von meiner Leserschaft. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in Ihrer Ordination, egal ob als Wahlärztin bzw. Wahlarzt oder als Kassenärztin bzw. Kassenarzt in einer Einzelordination oder in einer Gruppenpraxis.
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