6. Sep. 2023Leitfaden zum Weg in die ärztliche Selbstständigkeit - Teil 9

Operative Eingriffe in Ordinationen

Sie überlegen, in Ihrer zukünftigen Ordination auch operative Eingriffe vorzunehmen? Hier finden Sie wichtige Informationen, wie die Räumlichkeiten auszusehen haben, und erhalten Hilfestellungen rund um die Aufklärung.

Vektor eines medizinischen Personals, einer Gruppe selbstbewusster Ärzte und Krankenschwestern
Feodora Chiosea/GettyImages

Wir haben in unserer Gruppenpraxis für Orthopädie auch einen Operationssaal. Das ist für die typische Ordination wohl eher die Ausnahme. Wer jedoch operative Eingriffe in den eigenen Praxisräumlichkeiten plant, sollte sich dringend mit den geltenden Definitionen und Anforderungen intensiv auseinandersetzen. Das ist zwar ein trockenes Thema, aber unausweichlich. In diesem Beitrag möchte ich Ihnen die wichtigsten Punkte auf einen Blick mitgeben und stelle Ihnen auch Checklisten zur Verfügung, die Ihnen bei der Planung von Eingriffen unter Lokal- oder auch Allgemeinanästhesie helfen sollen.

Wie müssen OP-Räume gestaltet sein?

OP-Räume sind gemäß ÖNORM H 6020 idgF (Raumlufttechnische Anlagen für medizinisch genutzte Räume – Projektierung, Errichtung, Betrieb, Instandhaltung, technische und hygienische Kontrollen) mit entsprechend großen TAV-Zuluftdurchlässen auszustatten. Daraus ergibt sich die Raumklasse H1 mit den Operationsschutzzonen H1a oder H1b. Die Schutzzone (Laminar Airflow) ist am Boden zu kennzeichnen. In OP-Räumen muss ein geringer Überdruck im Vergleich zu den Nebenräumen herrschen.

Der OP-Bereich muss klar von den übrigen Ordinationsräumen getrennt sein und größer als 40m². Weiters muss sowohl eine Schleuse für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Anlegen der Bereichskleidung) wie auch für Patientinnen und Patienten vorhanden sein. Es muss medizinische Handwaschplatz zur Verfügung stehen. Zusätzlich müssen Lagerräume für Sterilgut und saubere Geräte verfügbar sein. Der Boden muss fugenfrei und antistatisch ausgeführt werden, die Wände müssen abwaschbar sein und desinfektionsmittelbeständig.

Wie müssen Eingriffsräume in Ordinationen gestaltet sein?

Eingriffsräume müssen gemäß dieser Richtlinie über eine mechanische Be- und Entlüftungsanlage verfügen, die nach den technischen Vorgaben der ÖNORM H 6020 idgF ausgeführt sein muss. Sie werden der Raumklasse H2c oder H4 zugeordnet. Auch in Eingriffsräumen muss ein geringer Überdruck im Vergleich zu den Nebenräumen herrschen.

Eingriffsräume müssen mindestens 20m² groß sein. Weiters muss sowohl eine eigener Umkleidebereich für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Anlegen der Bereichskleidung) wie auch für Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen. Es muss medizinische Handwaschplatz zur Verfügung stehen. Zusätzlich müssen Lagerräume für Sterilgut und saubere Geräte zur Verfügung stehen. Der Boden muss fugenfrei und antistatisch ausgeführt werden, die Wände müssen abwaschbar sein und desinfektionsmittelbeständig.

Wie müssen Behandlungsräume-invasiv gestaltet sein?

Für Behandlungsräume-invasiv ist im Regelfall keine mechanische Be- und Entlüftungsanlage erforderlich, eine Fensterlüftung ist ausreichend. Sofern eine mechanische Belüftungsanlage notwendig ist, handelt es sich lüftungstechnisch um Räume der Raumklasse H4.

Auch diese Räume müssen mindestens 20m² groß sein. Ein eigener Umkleidebereich für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Anlegen der Bereichskleidung) wie auch für Patientinnen und Patienten kann im Behandlungsraum zur Verfügung stehen, ebenso der medizinische Handwaschplatz. Zusätzlich müssen Lagerräume für Sterilgut und saubere Geräte vorhanden sein. Der Boden muss fugenfrei und antistatisch ausgeführt werden, die Wände müssen abwaschbar und desinfektionsmittelbeständig sein.

Details, welche Operation in welcher Raumklasse durchzuführen ist, finden Sie hier.

Wie muss über Operationen in Ordinationen aufgeklärt werden?

Die Aufklärung über Operationen in der Ordination ist wesentlich sensibler als die Aufklärung über eine „normale“ Behandlung in der Ordination. In unserer Ordination ist ein mehrstufiges Aufklärungsschema Standard.

Stufe 1: Indikationsstellung

Im Regelfall ist dies der Erstkontakt mit einer Patientin bzw. einem Patienten bezüglich eines notwendigen Eingriffs. Im Rahmen dieses Ordinationsbesuches erfolgt nach der klinischen Untersuchung und allfälligen Abklärung mit MRT und/oder Röntgen die Indikationsstellung. Der Patient bzw. die Patientin wird mündlich über die Operation und die Nachbehandlung aufgeklärt und erhält einen Folgetermin zur Aufklärung. In unsere Ordination geben wir dann auch schon erste Informationen zum Ablauf mit (s. Beilage 1). Obwohl unsere gesamte Dokumentation digital geführt wird, wird die „Checkliste“ erstellt. Abhängig davon, ob der Eingriff in örtlicher Betäubung oder in Narkose erfolgt, gibt es zwei Checklisten (siehe Beilage 2 und 3), die den Patientinnen und Patienten bis zur Entlassung nach der Operation begleiten. Danach werden sie eingescannt und das Original geschreddert.

Stufe 2: Aufklärung

Die Aufklärung erfolgt immer mit standardisiertem Aufklärungsbogen. Dieser wird für diesen Termin durch unser Backoffice vorbereitet. Anhand des Aufklärungsbogens wird den Patientinnen und Patienten der Eingriff nochmals erklärt und die Checkliste ausgefüllt. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt auch die Verordnung der postoperativen Schmerztherapie, eine allfällig nötige Thromboseprophylaxe oder allfällig nötiger Heilbehelfe (Schienen und Ähnliches).

Stufe 3: Operationstag

Die tagesklinische Aufnahme wird durch eine diplomierte Pflegekraft, die vor der Operation die Handhabung der Schmerztherapie erklärt, durchgeführt. Eine allfällige Prämedikation wird verabreicht. Zusätzlich erhalten die Patientinnen und Patienten noch die Möglichkeit, allfällige offene Fragen mit dem Operateur zu klären.

Beilagen:
Vormerkung Operation – Narkose
Checkliste Lokalanästhesie
Checkliste Allgemeinanästhesie

Was erwartet Sie im nächsten Teil der Serie?
Im nächsten Beitrag werde ich auf das Kernstück jeder Ordination – die medizinische Software – eingehen und Ihnen das Programm, für das wir uns in der Gruppenpraxis entschieden haben, vorstellen.