21. Apr. 2023Steuertipp

Wie sind Covid-19-Förderungen steuerlich zu behandeln?

Covid-Förderungen waren für die wenigsten heimischen Ordinationen ein großes Thema. Die meisten Praxen liefen unter Auflagen und Beschränkungen weiter. Jetzt, da die Pandemie für beendet erklärt wurde, findet sich die Zeit für Nachbetrachtungen und Auswirkungen der Maßnahmen – auch in steuerlicher Hinsicht.

Impfstofffläschchen mit Spritze und Euroscheinen.
LIgorko/GettyImages

Seit dem 1. März 2020 wurden Steuerbefreiungen für die Zuwendungen aus Mitteln des Covid-19- Krisenbewältigungsfonds, die Zuschüsse aus dem Härtefallfonds und dem Corona-Krisenfonds sowie für sonstige vergleichbare Covid-Zuwendungen eingeführt. Kurz gesagt: Zahlungen im Rahmen von Corona-Kurzarbeit, Härtefallfonds, Fixkostenzuschuss I und II sowie Covid-19-Investitionsprämie und Verlustersatz sind steuerfrei.

Steuerpflichtig sind Zahlungen zum Ersatz entgehender Umsätze, insbesondere der Lockdown-Umsatzersatz und der Ausfallbonus im engeren Sinn. Derartige Umsatzersätze werden wie real erzielte Umsätze besteuert. Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner – wie dies niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in den allermeisten Fällen sind – gilt bei Förderungen eine Ausnahme zum Zufluss-Abfluss-Prinzip, also dem Zeitpunkt der Zuordnung. Die Einnahme ist in dem Jahr zu verbuchen, für das der Anspruch besteht.

Wenn Förderungen steuerfrei sind, stellt sich die Frage, wie damit in Zusammenhang stehende Ausgaben zu behandeln sind. Ein Beispiel, wie es die Wirtschaftskammer Österreich auf ihrer Homepage bringt: Wenn eine Betriebsausgabe aus dem Corona-Krisenfonds zu 75 % ersetzt wird, so ist der Ersatz der Kosten steuerfrei. Die restlichen 25 % können weiter als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Zahlungen, die mit Mitteln aus dem Härtefallfonds (außer Umsatzersatz) beglichen wurden, können in Abzug gebracht werden. Für die Investitionsprämie wurde ausdrücklich klargestellt, dass die Ausgaben auch zusätzlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können.

https://www.wko.at/service/steuern/steuerliche-behandlung-covid-19-foerderungen.html