Gemietete Bilder sind auch steuerlich attraktiv
Ordinationen sind natürliche Habitate von Kunst und Kultur. So erlebe ich viele Ordinationen meiner Klienten. Jeder Mensch arbeitet gerne dort, wo er sich wohlfühlt.
iStock/DjordjeDjurdjevic
Steuerlich ist die Anschaffung von Kunst allerdings ein Eiertanz. Denn Kunst, die zur Ausstattung von Betriebsräumlichkeiten verwendet wird, zählt nur dann zum Betriebsvermögen, wenn sie eine funktionale Verbindung zum Betrieb aufweist. Dies gilt in erster Linie für antiquarische Möbel, die in der Ordination genutzt werden (Sofas, Stühle, Schreibtische). Solche Werke sind im Anlagenverzeichnis zu aktivieren.
Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune