Wie kann ich Geldleistungsberechtigten ihre Situation erklären?
Patient:innen, die durch die Krankenkasse von Status der Sachleistungsberechtigten zu Geldleistungsberechtigten transformiert werden, sind darüber nicht immer informiert und noch seltener erfreut. Oft ist es eine Überraschung, wenn der/die Patient:in in der Praxis erfährt, dass er/sie jetzt bezahlen und die Honorarnote nachträglich bei der Krankenkasse einreichen muss.
Über das verantwortliche Phänomen der kalten Progression – dies bedeutet, dass Verdienstobergrenzen in Steuerrecht und Sozialversicherung nicht mit der Inflation beziehungsweise den Gehaltsvorrückungen mitwachsen – ist schon viel geschrieben worden. Aktuell liegt die Sachleistungsgrenze bei EUR 77.699,99.
Für die unfreiwilligen Privatpatient:innen, die mit einem Selbstbehalt von 20 Prozent kämpfen müssen, bedeutet dies, dass sie jede Honorarabrechnung der Sozialversicherung peinlich kontrollieren. Die Folge ist, dass verhältnismäßig viele Privatpatient:innen verärgert in der Praxis anrufen, um eine vermeintlich überhöhte Abrechnung zu reklamieren.
So weit sollte es gar nicht kommen. Daher sind Arzt und Ärztin bzw. Assistent:innen gut beraten, den Privatpatient:innen mit Selbstbehalt neben dem Nutzen der Behandlung auch gleich den Preis zu erklären.
Wir machen die Erfahrung, dass alle Selbstbehalt-Patient:innen die Kosten ihrer Behandlung wissen wollen, aber sich nicht zu fragen trauen.
Der Arzt/die Ärztin demonstriert mit der Preisinformation, dass er/sie die Situation der Patient:innen kennt. Und vermeidet den häufig vorprogrammierten Ärger durch spätere Beschwerden. Sehr kontraproduktiv wirken unverständige Reaktionen seitens des Arztes/ der Ärztin.
Sobald ein direkter Geldfluss von Patient:innen zu Ärzt:innen im Spiel ist, steigen die Informationsansprüche sprunghaft an. Also weiten Sie Ihre Patient:innen-Aufklärung auch auf wirtschaftliche Aspekte aus, auch wenn es schwer fällt. Es zahlt sich aus!