30. Nov. 2020Steuertipp

Warum der Fixkostenzuschuss so lange auf sich warten lässt

Der zweite Lockdown fühlt sich anders an als die Sperrtage im Frühjahr 2020. Die Ordinationen stehen weitgehend offen und arbeiten – wenn auch unter erschwerten Bedingungen – auf mindestens dem gleichen Auslastungsniveau. Ich bemerke aber bei den Anfragen der Klient:innen, dass großes Interesse an den ökonomischen Hilfsmaßnahmen der Regierung besteht – unabhängig davon, ob sie für die einzelne Praxis relevant sind oder nicht.

Man Holding Two Coin Stacks To Compare
istock.com/AndreyPopov

Einen besonderen Stellenwert nimmt dabei der Fixkostenzuschuss ein. Damit will die Regierung betroffenen Unternehmen über Finanzierungs- und Liquiditätslücken hinweghelfen.

Die Vorgeschichte: Wer den Fixkostenzuschuss der Phase I nicht beantragt hat, kann für die Zeit ab 16. September den FKZ der Phase II beantragen. Wie vielfach beschreiben, werden die Richtlinien für die Verlängerung des Fixkostenzuschusses noch von der europäischen Kommission geprüft. Daher wird vom Finanzministerium aktuell beim FKZ 2 eine Art Light-Version aufgelegt, die bei 800.000 Euro gedeckelt ist und seit 23. November beantragt werden kann. In Phase II ist wie in Phase I der Umsatzausfall entweder pauschal über Quartale zu ermitteln oder über monatliche Betrachtungszeiträume, wobei in Phase II nunmehr ein Gesamtbetrachtungszeitraum von maximal sechs Monaten (bzw. zwei Quartalen) möglich ist (entgegen drei Monaten bzw. einem Quartal in Phase I).

Entgegen der ersten Phase, in der abhängig vom Umsatzausfall lediglich drei unterschiedlicher Ersatzraten vorgesehen waren (25/50/75 Prozent), entspricht die Ersatzrate in Phase II dem Prozentsatz des Umsatzausfalls über den gewählten Betrachtungszeitraum. Wer 64 Prozent des Umsatzes eingebüßt hat, erhält 64 Prozent der begünstigten Fixkosten. Das gilt bis zu einem Umsatz von 100.000 Euro.

Die Anträge für den Fixkostenzuschuss sind von Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen oder Bilanzbuchhalter:innen über FinanzOnline einzubringen, die auch über weitere Details informieren.

Mag. Iris Kraft-Kinz
MEDplan, 1120 Wien
Tel. 01/817 53 50-260
www.medplan.at

Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune