19. Okt. 2017

Werbung: Was ist in der Ordi erlaubt?

FOTO: WUNDERVISUALS / ISTOCK

RECHT – Der OGH präzisierte die Begriffe Werbung, Information und Empfehlung. Brillen-Schaukästen beim Augenarzt sind nicht erlaubt, Mundpropaganda schon. (Medical Tribune 42/17) 

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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune