In einer interessanten Entscheidung musste sich der OGH mit der Haftung für Schäden, die im Rahmen einer ärztlichen Fortbildung entstehen, beschäftigen.
In einer aktuellen Entscheidung musste sich der OGH mit dem Umfang der Selbstbestimmungsaufklärung (Eingriffsaufklärung) beschäftigen. Er führte dabei grundsätzlich aus, dass die Haftung des Arztes wegen einer Verletzung der Aufklärungspflicht daraus resultiere, dass das Selbstbestimmungsrecht des Patienten verletzt wird.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) musste sich in einer aktuellen Entscheidung damit befassen, ob eine Gebietskrankenkasse bei Vorliegen eines Prostatakarzinoms die Kosten für eine Nano-Knife-Behandlung übernehmen muss.
In einer aktuellen Entscheidung musste sich der OGH mit den Grenzen der ärztlichen Aufklärungspflicht beschäftigen.
OGH-Entscheidung: Wer muss in welchem Ausmaß für einen ärztlichen Fehler einstehen, wenn in mehreren Krankenanstalten fehlerhafte Behandlungsschritte gesetzt wurden?
In einer aktuellen Entscheidung musste sich der OGH mit der Frage beschäftigen, wer für die Überstellungskosten eines Patienten in ein höherwertiges Krankenhaus aufkommen muss.
In einer aktuellen Entscheidung musste sich der OGH mit Voraussetzungen, Zweck und Umfang der Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden auseinandersetzen.
In einer aktuellen Entscheidung musste sich der Oberste Gerichsthof (OGH) mit dem Begriff des „Belegarztes“ auseinandersetzen.
In einer aktuellen Entscheidung musste sich der OGH mit den haftungsrechtlichen Folgen einer Fehldiagnose und einem Mitverschulden des Patienten auseinandersetzen.
RECHT - Der OGH präzisierte die Begriffe Werbung, Information und Empfehlung. Brillen-Schaukästen beim Augenarzt sind nicht erlaubt, Mundpropaganda schon. (Medical Tribune 42/17)
Die OGH-Entscheidung, mit der ein Tiroler Primararzt mit seiner Klage wegen eines Sonderklassehonorars abgeblitzt ist, sorgt weiter für Debatten. Die privaten Krankenversicherer geben sich in dieser Causa gelassen. (Medical Tribune 49/2015)
Ein Erkenntnis des OGH bringt Unruhe in das österreichische Sonderklassesystem der öffentlichen Krankenhäuser. Es stellt die Berechtigung der Klinikchefs, Honorare zu kassieren, teilweise infrage. (Medical Tribune 44/2015)
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