19. Mai 2016

Unzufriedene Volksanwaltschaft

Die Volksanwaltschaft kritisiert wie im Vorjahr auch in ihrem aktuellen Jahresbericht strukturelle Missstände in Alten- und Pflegeheimen sowie in der Psychiatrie. Der Fachärztemangel wird explizit erwähnt.

Die Volksanwaltschaft kritisiert freiheiteinschränkende Maßnahmen und mangelnde Privatsphäre in Heimen und Spitälern.
Die Volksanwaltschaft kritisiert freiheiteinschränkende Maßnahmen und mangelnde Privatsphäre in Heimen und Spitälern.

„Nicht das Pflegepersonal ist im Visier unserer Kritik, sondern die Strukturen“, betonte Volksanwalt Dr. Günther Kräuter bei der Präsentation des Jahresberichtes 2015. Denn „große Sorgen“ bereiten der Volksanwaltschaft im Rahmen der „Präventiven Menschenrechtskontrolle“ laut Kräuter weiterhin Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen. Im Jahr 2015 besuchten die Kommissionen der Volksanwaltschaft bundesweit 105 Alten- und Pflegeheime. Beanstandet wurden dabei unter anderem eine mangelnde Achtung der Intimsphäre sowie der Umstand, dass Bewohner „tendenziell zu viel Zeit im Bett verbringen“ müssen, „weil deren Mobilisierung individuelle Zuwendung braucht, die das Personal mit den gegebenen Ressourcen vielfach nicht leisten kann“. Bedauert wird auch, dass Schmerz-Assessments in Alten- und Pflegeheimen „leider nicht durchgehend Usus“ sind.

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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune