Gesetzlich verordnete Rabatte?
Das Gesundheitsministerium will die Pharmaindustrie per Gesetz zu einem Finanzierungssicherungsbeitrag an die Sozialversicherung verpflichten. Die Wirtschaft sieht einunverhältnismäßiges Vorgehen.
Es ist der ministerielle Vorschlag für den neuen Paragraphen 694 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), der seit vergangener Woche für Gelassenheit in der Sozialversicherung und für helle Aufregung in Industrie und Wirtschaft sorgt. „Zur Wahrung der Finanzierbarkeit der Krankenversicherung“ sieht der Gesetzgeber für die Jahre 2017, 2018 und 2019 einen nachträglich zu leistenden Rabatt der Pharmaunternehmen auf ihre jährlichen Heilmittelumsätze bei den Krankenversicherungsträgern vor. Konkret sollen für im grünen Bereich des Erstattungskodex gelistete Arzneien 3 %, für Mittel in der gelben Box 7 % und für Medikamente in der roten Box 10 % Rabatt geleistet werden. Für Medikamente in der No-Box sollen gar 15 % fällig werden. Dazu kommen jeweils 10 % Umstatzsteuer. Ein Sockelbetrag soll für alle Unternehmer unbelastet bleiben.