17. Juni 2015

Impfpflicht für Ärzte?

ETHIK – Die Bioethikkommission des Bundeskanzleramts empfiehlt eine Impfpflicht für Gesundheitspersonal. Begründung: Das Nichtschadensprinzip sei ein einforderbares Merkmal der Professionalität dieser Berufe.

Vertreter der Bioethikkommission (v.l.n.r.): Prof. Arnold Pollak, Dr. Christiane Druml, Vorsitzende der Bioethikkommission, Prof. Ursula Köller und Prof. Christiane Wendehorst

Vertreter der Bioethikkommission (v.l.n.r.): Prof. Arnold Pollak, Dr. Christiane Druml, Vorsitzende der Bioethikkommission, Prof. Ursula Köller und Prof. Christiane Wendehorst

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