KAV-Spitalsaerzte: Neues Gehaltsschema im Wiener Landtag beschlossen
In Wien gilt ab 1. Juli für die 3.200 Ärztinnen und Ärzte der städtischen Spitäler das neue Ärztearbeitszeitgesetz. Das neue, zuletzt erneut umstrittene Gehaltsschema wurde am 27. März im Wiener Landtag beschlossen. FPÖ und ÖVP verweigerten ihre Zustimmung.
Nachdem am Montag ein Demonstrationszug voller wütender Ärzte durch Wien marschierte, wurde am Freitag dennnoch im Wiener Landtag die Besoldungs- und Vertragsbedienstetenordnung für die Ärzte im Krankenanstaltenverbund (KAV) abgeändert. Dem zufolge gilt ab 1. Juli 2015 für alle KAV-Spitalsmediziner das Ärztearbeitszeitgesetz, das eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von statt bisher 60 nunmehr maximal 48 Stunden vorsieht. Um durch die Stundenreduktion entstehende Einkommensverluste auszugleichen, beschloss der Wiener Landtag mit den Stimmen von SPÖ und Grünen Gehaltserhöhungen von bis zu 30 Prozent.