10. Sep. 2014
Was darf welcher Therapeut?
WIEN – Bei der Tagung „Wer heilt, hat recht. Zur Integration traditioneller und komplementärer Heilmethoden“ wurde das Verhältnis zwischen „Schulmedizin“ und „Komplementärmedizin“ ausgelotet.
Musik-, Mal-, Klang-, Stimm-, Ergotherapeuten – immer mehr Berufe drängen auf den Gesundheitsmarkt, der zunehmend unübersichtlicher wird. Dr. Susanne Weiss, Juristin im Gesundheitsministerium, gab einen Überblick darüber, wer was machen darf und wie sich die einzelnen Berufsgruppen unterscheiden. Grundsätzlich ist die Diagnose und Behandlung von Patienten Ärzten für Allgemeinmedizin und Fachärzten vorbehalten.
Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune