Auch nichtärztliche Gesundheitsberufe künftig Gesellschafter
Schneller als gedacht liegt nun der Entwurf für eine Novelle vor, mit dem die türkis-grüne Regierung u.a. das „Vetorecht“ der Ärztekammer bei den Primärversorgungseinrichtungen (PVE) beschneidet. Die Standesvertretung spricht von „Drüberfahren“, SPÖ und nichtärztliche Berufsgruppen begrüßen die Änderungen.
Im medonline-Interview am 26.02.2023 ließ Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) das erste Mal die Katze aus dem Sack. Das „Vetorecht“ der Ärztekammer bei der Einrichtung einer Primärversorgungseinrichtung (PVE) halte er für einen „Anachronismus“. Man sei dabei, die gesetzlichen Voraussetzungen anders zu gestalten, deutete er an, dass er schon an einem Entwurf feilt. Einen Zeitrahmen wollte er aber nicht nennen.
Die Empörung der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) war enorm. Es gebe gar kein Vetorecht im herkömmlichen Sinne, erklärten Ärzte-Vertreter, darunter ÖÄK-Vizepräsident und Niedergelassenen-Bundeskurienobmann Dr. Edgar Wutscher, und auch die Kasse habe schon Vorschläge abgelehnt (siehe medonline-Interview am 01.02.2012). Doch Rauch ließ sich nicht aus der Ruhe bringen und verteidigte seinen Vorstoß.