Die Masken fallen: Zweifelhafte Qualität, Resolution der Ärztekammer
Der Tod eines niederösterreichischen Hausarztes, der sich mit SARS-CoV-2 angesteckt hatte, erschütterte nicht nur die dortigen Standesvertreter bis ins Mark. In ungewohnter Deutlichkeit verabschiedete die Niedergelassenen-Kurie der Österreichischen Ärztekammer eine Resolution mit klaren Forderungen für mehr Schutz. Mehr noch: Ein Mund-Nasen-Schutz für alle Patienten soll verpflichtend sein. Der niederösterreichische Patientenanwalt Dr. Gerald Bachinger tritt sogar für eine FFP2-Maskenpflicht für alle Patienten ein, sobald ausreichend Ressourcen da sind – was immer noch nicht der Fall sein dürfte.
Der Anrufbeantworter der Ordination läuft noch mit der alten Nachricht. Doch so wie es früher war, wird es nie mehr sein. Der Hausarzt hatte seine Praxis am 23.03.2020 ein letztes Mal offen, zwei Tage später meldete er sich bei seinem Bürgermeister: Ihm gehe es nicht gut, er sei positiv getestet worden, bestätigte Ernst Wendl, Ortschef von Himberg, einen entsprechen Bericht des „Kurier“ (06.04.2020) gegenüber medonline. Ein „ausgezeichneter Arzt und ein sehr guter Diagnostiker“ sei er gewesen, erzählte Wendl, „sehr beliebt“. Besonders berührte den Bürgermeister, dass der Arzt, der auch als Feuerwehrarzt tätig war und Ende des Jahres 70 geworden wäre, selbst in dieser Situation seine Nachfolge regeln wollte und um ein Gespräch bat, „wenn ich wieder gesund bin.“
Ende März dürfte der seit 1988 praktizierende Arzt in ein Wiener Spital eingeliefert worden sein, wo er am 05.04.2020 verstarb. Ob er sich bei seiner Tätigkeit als Arzt angesteckt hatte, konnte keiner sagen, aber die Aussendungen der Ärztekammern sprechen Bände. Die Ärztekammer für Niederösterreich zeigte sich noch am Todestag „erschüttert“ und sprach vom ersten „Todesopfer“ unter den niederösterreichischen Ärzten, das Covid-19 gefordert hatte. Der Hausarzt habe sich bis zuletzt in seiner Ordination um seine Patienten gekümmert.
„Es fehlt nach wie vor an ausreichender Schutzausrüstung“
Im selben Absatz heißt es weiter: „Es fehlt nach wie vor an ausreichender Schutzausrüstung für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Dass nun ein Hausarzt an Covid-19 gestorben ist, ist eine sehr traurige Nachricht. Es ist ein deutliches Zeichen, dass endlich von höchster Stelle reagiert werden muss. Wir können derzeit nur Masken und Handschuhe verteilen, die wir von anderen Organisationen geschenkt bekommen. Das reicht nicht aus“, schreibt Dr. Christoph Reisner, MSc, Präsident der NÖ Ärztekammer.
Dr. Dietmar Baumgartner, Vizepräsident und Niedergelassenen-Kurienobmann, ergänzt, dass sich alle Kurien in den Ländern und die Bundeskurie der Niedergelassenen auf eine Resolution geeinigt hätten.
Auch ÖÄK-Präsident Dr. Thomas Szekeres zeigte sich „tief erschüttert“ über das erste Covid-19-Todesopfer in der Kollegenschaft. „Es besteht ein dramatischer Handlungsbedarf. Mein Warnruf von vor zwei Wochen wurde teilweise als Panikmache abgetan. Ich wünschte, ich hätte mich geirrt. Tatsächlich aber benötigen wir dringend Schutzausrüstung für die Ordinationen“, appellierte Szekeres in einer Aussendung am 06.04.2020. Die Regierung müsse alles daran setzen, Ordinationen „raschest“ mit entsprechenden Schutzausrüstungen auszustatten. „Wir verbeugen uns vor dem Kollegen, der im Dienst der Versorgung seiner Patienten sein Leben lassen musste“, spricht Szekeres der Familie und seinen Freunden seine tief empfundene Anteilnahme aus.
Niedergelassenen-Bundeskurienobmann Dr. Johannes Steinhart findet ebenso deutliche Worte: Der traurige Todesfall rufe einmal mehr in besonders tragischer Weise in Erinnerung, dass niedergelassene Ärzte dringend mit ausreichend und qualitätsvoller Schutzausrüstung versorgt werden müssen. „Derzeit werden Kolleginnen und Kollegen durch den Mangel an geeigneten Masken, Mänteln und weiteren schützenden Produkten einem nicht verantwortbaren Risiko ausgesetzt.“
Resolution mit klaren Forderungen
Noch am selben Tag wurde der Öffentlichkeit bekannt, dass die ÖÄK-Bundeskurie niedergelassene Ärzte am 05.04.2020, also dem Todestag des Arztes, eine „Resolution über schnellstmöglich durchzuführende Maßnahmen durch die Bundesregierung und des Parlaments in Zeiten der schwersten Gesundheitskrise“ beschlossen habe. Auch diese Forderungen sind an Deutlichkeit nicht zu überbieten:
a) Information der Ärztinnen und Ärzte über die Ergebnisse der Covid-Testungen in ihrem regionalen Versorgungsbereich.
b) Ausstattung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit ausreichend Schutzmaterial durch die öffentliche Hand.
c) Stopp der Verunsicherung der Patientinnen und Patienten über Zugehörigkeit zur Risikogruppe aus insuffizienten Datensätzen.
d) Klare Kriterien zur Definition von Risikopatientinnen und Patienten
e) Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und entsprechende Prämienzahlungen für die Ordinationsteams auch im niedergelassenen Bereich.
Als dann die Regierung am 06.04.2020 die weiteren Maßnahmen nach Ostern verkündete, sorgte der Inhalt des Fahrplans bei der Ärztekammer für Unverständnis. „Dass die Maskenpflicht neben den Supermärkten nun auch künftig in öffentlichen Verkehrsmitteln kommt, aber der Gesundheitsbereich weiterhin ausgespart wird, ist nicht nachvollziehbar“, sagt Dr. Harald Mayer, ÖÄK-Vizepräsident und Bundeskurienobmann der angestellten Ärzte. Nachdem es derzeit „offenbar“ in der Verantwortung der Spitalsträger liege, ob Patienten Schutzmasken tragen, ersuche die Kurie die Träger eine Maskenpflicht in den Spitälern einzuführen. Steinhart springt ihm für seinen Bereich bei: „Die Maskenpflicht muss auch auf Ordinationen ausgeweitet werden.“
Patientenanwalt: FFP2-Pflicht für alle Patienten
Mund-Nasen-Schutz(MNS)- bzw. Maskenpflicht für alle Patienten – das ist eine Forderung, die auch der Sprecher der Patientenanwälte, Dr. Gerald Bachinger, Patientenanwalt in Niederösterreich, unterstützt: „Ja sicher, ich trete auch für eine solche Tragepflicht ein, in den Ordinationen wäre dies auch für die Patienten sehr sinnvoll“, sagt er auf Anfrage von medonline und präzisiert: „Um Missverständnisse auszuschließen: Wir sprechen hier aber schon von FFP2-Masken und nicht bloß von den Masken, die im Supermarkt getragen werden sollen.“ Natürlich sei ihm bewusst, dass eine solche Forderung die Ressourcenprobleme (siehe Kasten) noch verschärfen würde: „Solange Ressourcenprobleme da sind, müssen daher Priorisierungen durchgeführt werden, also FFP1 für Patienten und FFP2 für Gesundheitspersonal“, aber in Folge bräuchten alle im Gesundheitsbereich FFP2-Masken, sowohl das Personal als auch die Patienten, bekräftigt der Patientenanwalt.
Gelieferte Schutzmasken für Tirol und Südtirol unbrauchbar
Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass eine Großlieferung an für Südtirol bestimmten FFP2- und FFP3-Schutzmasken, die mit Hilfe eines Sportartikelherstellers aus China beschafft und mit einer AUA-Maschine zunächst nach Wien-Schwechat befördert wurden, nicht zu gebrauchen gewesen sei. Das Wirtschaftsministerium bestätigte auf APA-Anfrage einen entsprechenden Bericht des Südtiroler Online-Portals „Salto.bz“, auf den sich auch ein Bericht in der Wochenzeitung „profil“ bezogen hatte. Eine mehrmalige, konkrete Anfrage von medonline, ob auch die für 30.03.2020 anvisierten Lieferungen für Österreich, die das Österreichische Rote Kreuz (ÖRK) wie berichtet (siehe „Schutzmasken im Anflug“) für die Regierung eingekauft hat, von Qualitätsmängeln betroffen gewesen waren, und ob die Forderungen der Ärztekammer Gehör finden würden, beantwortete das Gesundheitsministerium wie folgt: “Viele der niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen fordern ihre PatientInnen dazu auf, Mund und Nase in den Praxen zu bedecken. Darüber hinaus tragen sehr viele PatientInnen einen Mund-Nasen-Schutz auch in Praxen, die nicht ausdrücklich dazu auffordern. Es ist eine positive Entwicklung, dass der Mund-Nasen-Schutz in der Bevölkerung immer mehr zum Alltag gehört.
Das Tragen von FFP2- und FFP3-Masken muss unbedingt dem medizinischen Personal vorbehalten bleiben und ist für PatientInnen in Praxen nicht notwendig.”
Das ÖRK antwortete sehr allgemein: „Auch für das Personal des Roten Kreuzes im Einsatz gelten erhöhte Sicherheitsbestimmungen – und Schutzausrüstung ist ein knappes Gut. Wir setzen die Schutzausrüstung sparsam ein – also nur dort, wo es notwendig ist. Gemeinsam mit Logistikpartnern und den Behörden planen wir die Nachbeschaffung von verbrauchter Schutzausrüstung. Die Verteilung, je nach Bedarf, ist aber Sache der zuständigen Behörden. In der Praxis würde uns bei Engpässen nichts anderes übrig bleiben, als unsere Vorgangsweise an die Gegebenheiten anzupassen, damit die Sicherheit möglichst gewahrt bleibt. In puncto Vorschrift und Maskenpflicht verweisen wir auf die zuständigen Behörden.“
Indes wurde dieser Tage auch bekannt, dass die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei Traunstein (Bayern) in einem mutmaßlichen Millionenbetrug mit Atemschutzmasken ermittelt – in mehreren Ländern. Der Geschäftsführer von zwei Vertriebsfirmen mit Sitz in Zürich und Hamburg hatte laut Faktencheck-Plattform „mimikama.at“ Mitte März von vermeintlichen Anbietern aus dem asiatischen Raum Angebote zur Lieferung von Atemschutzmasken erhalten. Durch geschickte Täuschungsmanöver hätten die mutmaßlichen Täter den deutschen Geschäftsführer, der nach einem Österreich-Urlaub im Landkreis Traunstein in häuslicher Quarantäne gewesen sei, dazu gebracht, Anzahlungen in der Höhe von 2,4 Mio. Euro zu tätigen, allein die Lieferungen kamen nie. Nachdem er den Betrug erkannte habe, zeigte er die mutmaßlichen Betrüger am 30.03.2020 bei der Polizei an.