15. Dez. 2018Reproduktionsmedizin

Recht: Fortpflanzung ist kein Kinderspiel

Rechtsanwalt Günter (li.) und Mediziner Gernot Tews
FOTO: RICHARD HAIDINGER

Österreich liegt in Sachen Reproduktionsmedizin weltweit im Spitzenfeld, es gibt aber rechtliche Grauzonen: Klagen auf Kostenrückerstattung oder wegen Diskriminierung sind gerichtsanhängig. (Medical Tribune 47/18)

Die gesetzliche Regelung der Fortpflanzungsmedizin in Österreich basiert auf dem FMedG von 1992 (in der Folge mehrfach novellliert) sowie dem IVF-Fonds-Gesetz (2000, später novelliert). Mit Ersterem wird die medizinisch unterstützte Fortpflanzung grundsätzlich geregelt, mittels Zweitgenanntem wird abgehandelt, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch für die Kostenübernahme (durch den IVF-Fonds) reproduktionstechnischer Maßnahmen für bestimmte Personen oder Paare gegeben ist. So weit, so gut.

Reproduktionsmediziner Prof. Dr. Gernot Tews sowie der Rechtsanwalt Dr. Günter Tews weisen auf offene Fragen im Zusammenhang mit Reproduktionsmedizin hin: Anhand von vier Fällen – zwei Klagen laufen gegen die Sozialversicherung – haben sie demonstriert, dass die gegenwärtige Gesetzeslage nicht unbedingt Familienzuwachs-förderlich ist, wenn der Kinderwunsch auf natürlichem Wege nicht klappt. Zunächst ein paar Basis-Daten: Das Durchschnittsalter österreichischer Frauen bei der Erstgeburt liegt bei knapp über 29 Jahren. Pro Jahr werden etwa 80.000 Kinder geboren und damit fehlen jährlich im Sinne eines ausgewogenen Generationenverhältnisses etwa 32.000 Kinder, in Summe beträgt das Minus rund eine Milllion Kinder pro Generation – diese definiert mit 30 Jahren. Jedes siebente Paar ist hierzulande ungewollt kinderlos, in etwa 20 Prozent der Fälle liegt der Grund für die Kinderlosigkeit bei beiden Partnern, meist hervorgerufen durch biologische Störungen wie Geschlechtskrankheiten, hormonelle Störungen oder andere Erkrankungen.

Bei rund 15 Prozent der Kinderwünschenden lässt sich keine Ursache für die Kinderlosigkeit feststellen. Laut Statistik Austria werden pro Jahr in Österreich etwa 10.000 IVF-Versuche übernommen, die Tendenz ist mit einem jährlichen Zuwachs von rund zehn Prozent stark steigend. Der erste IVF-Versuch wird bei Frauen im Durchschnitt im Alter von 34 Jahren vorgenommen. Die Erfolgsrate nach bis zu vier IVF-Versuchen liegt bei 90 Prozent, rund 88 Prozent der IVF-Geburten sind Einlinge, 0,1 Prozent sind Drillinge, der Rest entfällt auf Zwillinge.

Kryokonservierung wurde nicht bezahlt

Gernot Tews ist der einzige gerichtlich beeidete Sachverständige für Geburtshilfe mit dem Schwerpunkt Reproduktionsmedizin in Österreich. Zu 90 Prozent befasst er sich mit gynäkologisch-geburtshilflichen Fällen und wird – neben der Erstellung von Privatgutachten – von Gerichten, aber auch Versicherungen zu Expertisen herangezogen. Auf Nachfrage der MT, ob man in Österreich mit einem Sachverständigen auskomme, meint Tews: „In dem Fall ja, weil zum Glück Prozesse bei der Reproduktion sehr selten sind.“ Seitens der EU gebe es keine Regelungen bezüglich Reproduktion, eine diesbezügliche nationale Gesetzgebung dürfe jedoch nicht gegen EU-Recht – beispielsweise im Sinne der Gleichberechtigung – verstoßen. In Fall 1 stellt Tews zur Diskussion, warum einem 31-jährigen Mann die Bezahlung der Lagerung des Samens zur Erfüllung eines möglichen späteren Kinderwunsches verwehrt wird: Bei dem jungen, noch kinderlosen Mann wurde Hodenkrebs diagnostiziert.

Chemotherapie und die Entfernung eines Hodens bringen ein hohes Risiko für Unfruchtbarkeit nach der Behandlung mit sich. Präoperativ wurde Samen entnommen und eingefroren, um einen späteren Kinderwunsch verwirklichen zu können. Zwar erstatte nun die Sozialversicherung Chemotherapie und Orchidektomie – wieso jedoch nicht die Lagerung des Samens? Seitens der Sozialversicherung wurde laut Tews begründet, dass die Lagerung des Samens keine Krankenbehandlung sei und auch eine IVF nicht der Risikosphäre der Krankenversicherung zuzurechnen sei. Klage wurde eingebracht, weil „das später mögliche einfache Einbringen des Samens in die weibliche Scheide noch nicht als medizinisch assistierte Fortpflanzung gilt und das Argument der Sozialversicherung damit ins Leere geht“, so der Standpunkt von Tews & Tews und weiter: „Finanziell gut gestellte Personen können ihre Reproduktion sichern, finanziell schlecht gestellte Leute nicht.“ Abhilfe könne in derartigen Fällen durch Kassenleistung und eine Kostenübernahme (der Konservierung, Anm.) durch die Spitäler geschaffen werden.

Diskriminierung alleinstehender Frauen

Neben einem weiteren Fall, bei dem es um die Erstattung der Kosten einer Präimplantationsdiagnostik geht (die Sozialversicherung hatte diese bei einem Ehepaar, das bereits ein Kind mit zystischer Fibrose hat, abgelehnt) stellt Tews die Lage alleinstehender Frauen dar, die vom Gesetz her in Österreich von assistierter Reproduktion ausgeschlossen seien. In Ländern wie zum Beispiel Dänemark oder Spanien stehe alleinstehenden Frauen bereits die alleinige Mutterschaft gesetzlich zu, in Spanien würde Frauen das Recht auf ein Kind unabhängig von Familienstand oder sexueller Neigung zugesprochen. Tews: „Viele, oftmals gut ausgebildete und gutverdienende Frauen entscheiden sich spät für die Mutterschaft und können ohne Weiteres ohne Partner ausreichend für ein Kind sorgen. Alleinstehende Frauen, die sich für eine medizinisch assistierte Methode entscheiden, werden gegenüber Frauen in Partnerschaften diskriminiert und müssen hohe Reisekosten für Fahrt und Aufenthalt im Ausland einrechnen.“

Hier weise die Gesetzeslage in Österreich Verbesserungspotenzial auf. Wie es auch eine „dringend zu schließende Gesetzeslücke“ gebe, da Frauen durch ein gesetzliches Höchstalter von 45 Jahren hinsichtlich einer Eizellenspende diskriminiert würden: Während Männer noch mit über 90 Jahren ohne gesetzliche Hemmnisse auf eine Samenspende zurückgreifen können, so keine Spermien mehr vorhanden sind, ist der Anspruch auf eine Eizellenspende bei Frauen auf das Höchstalter von 45 Jahren begrenzt. Das stelle laut Rechtsanwalt Günter Tews einen schweren Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz dar, und es sei „völlig unverhältnismäßig, Frauen mit derartigen gesetzlichen Hemmnissen zu belegen, während Männer in keiner Weise betroffen sind“.

PK „Recht und Reproduktionsmedizin”; Linz, 22.10.2018

IVF-Fonds

Der IVF-Fonds wird finanziert aus dem Lastenausgleichsfonds sowie vom gesetzlichen Krankenversicherungsträger, der Krankenfürsorgeeinrichtung und dem privaten Versicherungsträger. Unter bestimmten Voraussetzungen werden 70 % der Kosten für die IVF übernommen; Selbstkostenanteil für das Paar je nach Methode und Krankenanstalt: ca. 1000 bis 1250 Euro pro Versuch.

Zur Person

IVF- und Kinderwunschinstitut Prof. Dr. Gernot Tews in Wels, eröffnet 2014. Tews war von 1995 bis 2012 ärztlicher Leiter der Abteilung Gynäkologie, Geburtshilfe und gynäkologische Endokrinologie am Kepler Universitätsklinikum Linz; Präsident und Vorstandsmitglied der Österreichischen Gesellschaft für Endokrinologie und Reproduktionsmedizin, gerichtlich beeideter Sachverständiger für Geburtshilfe mit Schwerpunkt Reproduktionsmedizin.

Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune