12. März 2015

Telefonjoker: Hanfsamen in der Apotheke

Frage eines Apothekers: Ist die Abgabe von Hanfsamen legal?

Cannabis (also die Blüten- und Fruchtstände der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen, denen das Harz nicht entzogen wurde) befindet sich im Anhang I.1.a. der Suchtgiftverordnung und gilt als nicht verschreibungsfähig. Samen und Blätter der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen, die nicht mit Blüten- oder Fruchtständen vermengt sind, sind hiervon jedoch ausgenommen. Hanfsamen darf demnach expediert werden.

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