18. Feb. 2019

Heikle Impf-Debatte: Wahrheit oder Pflicht?

Aktuelle Masernausbrüche entfachen die Debatte um eine Impfpflicht. Die Apothekerkammer Oberösterreich spricht sich für eine Impfpflicht bei Kleinkindern aus. Die Österreichische Apothekerkammer setzt auf Aufklärung.

Eine Impfpflicht für Gesundheitspersonal muss her – das sagen satte 77 Prozent. „Auf keinen Fall“, meinen hingegen nur 23 Prozent. Das ist das Ergebnis der jüngsten „Frage der Woche“ auf medonline.at. Ziemlich eindeutig, doch in der öffentlichen Debatte gehen die Forderungen noch weiter: Anlässlich der aktuellen Masernausbrüche in Österreich verlangen Gesundheitspolitiker eine Masernimpfpflicht für Babys, wie etwa Steiermarks Gesundheitslandesrat Mag. Christopher Drexler (VP) und Oberösterreichs LH-Stv. Mag. Christine Haberlander (VP).

Impfpflicht-Befürworter

Zur Seite sprangen ihr Oberösterreichs Ärzte-Chef Dr. Peter Niedermoser sowie die Oberösterrei­chische Apothekerkammer. Für deren Präsident Mag. Thomas W. Veitschegger und Vizepräsidentin Mag. Monika Aichberger zeige der aktuelle Ausbruch, dass man noch mehr tun müsse als bisher: „Dementsprechend halten wir die Impfpflicht für Masern im Rahmen des Mutter-Kind-Passes für eine nachhaltige Lösung“, betonen sie in einer Aussendung. So weit geht die Österreichische Apothekerkammer nicht: Neben dem Impfschutz-Check sei Aufklärung über das Thema Impfen eine wichtige Aufgabe von Apothekern. Präsidentin Dr. Ulrike Mursch-Edlmayr: „Die Einbeziehung der Apotheken in den ab 2020 geplanten elektronischen Impfpass wird eine enorm wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Impfsituation in Österreich sein.“
Auf „ärztliche Aufklärung und rationale Beratung“ setzt wiederum Univ.-Prof. Dr. Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärzte­­kammer (ÖÄK). Gesundheits­personal sollte sich seines Berufsethos und seiner Vorbildfunktion bewusst sein, „für diese Berufe sollte ein aufrechter Impfstatus eine Selbstverständlichkeit sein“, meint Szekeres.

Ergänzend dazu betont ÖÄK-­Impfreferatsleiter Dr. Rudolf Schmitz­berger auf Anfrage: „Als Ärzte haben wir eine zusätzliche Verantwortung, es darf niemand durch uns oder unser Team zu Schaden kommen.“ Es sei daher, unterstreicht der Pädiater, „unsere Pflicht“, dafür zu sorgen, dass ein aufrechter Schutz vor impfpräventablen Erkrankungen gegeben ist. Soziale Verantwortung sei über das individuelle Grundrecht auf körperliche Integrität zu stellen.
Zu klaren Worten konnte sich auch das Sozial- und Gesundheitsministerium auf Anfrage der Pharmaceutical Tribune nicht durchringen: „Menschen im Krankenhaus sind schwach und krank. Es ist eine Frage der Verantwortung, derer wir uns bewusst sein sollten, dass wir vielleicht diese gefährden, die sich selbst nicht schützen können.“

Spitalsträger gefordert

„Leider ist es in der Vergangenheit schon passiert, dass Personen im Krankenhaus mit impfpräventa­blen Erkrankungen wie Masern angesteckt werden.“ Die Verpflichtung, vulnerable Gruppen zu schützen, ergebe sich alleine aus dem Behandlungsvertrag, den die Gesundheitseinrichtung mit dem Patienten schließe. Das Land Steiermark sei hier Vorbild. „Wobei bereits in vielen Krankenanstalten bei der Einstellung der Impfstatus abgefragt wird und der Kandidat nicht aufgenommen wird, wenn er nachweislich die erforderlichen Impfungen nicht hat.“ Dieser Forderung werde bereits, wie von Univ.-Prof. Dr. Ursula Wieder­mann-­­Schmidt im ORF angesprochen, in den Spitälern Rechnung getragen, so das Ministerium.