12. Juli 2022Krankenversicherung im Urlaub

Service: Was die E-Card auf Reisen kann und was nicht

Die hellgrüne Karte sollte in keinem Gepäck fehlen: Die Vorderseite leistet auf Reisen in Österreich gute Dienste, umgedreht gilt die E-Card als Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Dennoch sind ein paar Dinge wichtig – egal, ob E-Card oder Auslandskrankenschein –, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

MedTriX/Marco Büchl

Die EKVK ist als Auslandskrankenschein in 36 europäischen Ländern gültig. Dazu gehören alle 28 EU-Länder plus Island und Liechtenstein (= EWR-Raum) sowie die Schweiz, Großbritannien, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina. In den drei letztgenannten Ländern stelle der zuständige Sozialversicherungsträger bei Vorlage einen gültigen Behandlungsschein aus, informierte kürzlich die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) in einer Aussendung.

EKVK immer vor Therapie vorweisen

Wichtig sei, die E-Card bzw. EKVK immer vor dem Behandlungsbeginn herzuzeigen. Erkrankte oder verletzte Reisende können die Karte bei allen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie in öffentlichen Spitälern verwenden. Denn die ausländischen Krankenversicherungsträger rechnen, so die Regel, direkt mit der ÖGK ab.

Allerdings komme es „manchmal“ vor, dass die EKVK trotz anderslautender Bestimmungen nicht akzeptiert wird. Die Urlauber werden nolens volens zur Kasse gebeten. „Sollte das passieren, muss man sich unbedingt eine detaillierte Rechnung ausstellen lassen“, betont die ÖGK. Dies gelte auch für private Kliniken und Privatärztinnen bzw. Privatärzte. Nur gegen Vorlage der Rechnung erstatte dann die ÖGK die Kosten.

Cave: 80% heißt nicht 80% der Rechnung

„Detailliert“ bedeutet, dass die Rechnung alle medizinische Leistungen, Medikamente, Heilbehelfe etc. samt ihren einzelnen Honoraren angeben soll. Auch ein Zahlungsnachweis ist erforderlich. Was viele nicht wissen: Der Kostenersatz bei Honorarnoten von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten beträgt 80% des jeweiligen Vertragstarifes – dieser ist jedoch nicht mit der Rechnungshöhe identisch.

Daher könne es zu großen Differenzen kommen, warnt die ÖGK, da die ausländischen Sozialversicherungen andere Tarife haben und die privaten Behandler die Preise frei festsetzen können. Wer aber eine private Reiseversicherung hat, kann bei dieser die Restkosten geltend machen. Dazu muss man zuerst bei der ÖGK eine Bestätigung über die Kostenerstattung einholen.

Urlaubskrankenschein bei jeweiliger Kasse anfordern

Außerhalb Europas bzw. der oben genannten Länder sind sämtliche ärztliche Leistungen zunächst selbst zu bezahlen. Mit einer Ausnahme: Bei Reisen in die Türkei gilt ein Urlaubskrankenschein. Diesen erhält man beim Arbeitgeber oder beim zuständigen Sozialversicherungsträger (siehe Kasten). Der Urlaubskrankenschein ist vor dem Beginn der ärztlichen Behandlung beim ausländischen Krankenversicherungsträger in einen ortsüblichen Krankenschein einzutauschen. Erst dann würden ärztliche Behandlung, Medikamente oder Spital auf Kosten der Kasse gewährt, hebt die ÖGK hervor.

Möchte man sein Urlaubsbudget nicht zusätzlich belasten, ist man mit einer privaten Reisekrankenversicherung gut beraten. Viele Leistungen im Urlaub sind der ÖGK zufolge aber auch über Zusatzangebote bei Automobilclubs oder Kreditkartenfirmen abgedeckt.

Auch die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) empfiehlt übrigens den Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung, da Behandlungskosten im Ausland oft „sehr hoch und unsere Ersatzleistung nicht immer kostendeckend“ seien.

Infos zu Vertrauensärztinnen/-ärzten und Apotheken

Reisende aus Österreich, die einen medizinischen Rat und/oder ärztliche Hilfe im Ausland benötigen, können sich an sogenannte Vertrauensärztinnen und -ärzte der jeweiligen Botschaften oder Generalkonsulate wenden. Das Außenministerium (BMEIA) hat auf seiner Website eine praktische Suchfunktion (Link siehe Kasten), mit der man rasch Ansprechpartner findet. Diese können gegebenenfalls lokale Ärztinnen und Ärzte, Spitäler, Rettungsdienste etc. empfehlen. Bei den länderspezifischen Reiseinformationen (siehe unten) finden sich unter „Gesundheit & Impfungen“ auch weiterführende Links zu Reiseimpfungen, Medikamentenmitnahme etc. sowie Informationen zu Apotheken.

Wie komme ich zu einem Urlaubskrankenschein?

Je nach Versicherung ist man mit ein paar Klicks auf der Sozialversicherungsseite beim richtigen Formular, um einen Urlaubskrankenschein anzufordern (online, per Handysignatur, per Fax, per Post):

Infos & Übersicht:
https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.820946

Einzelne Kassen:

ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse):
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.870663

BAVEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau): https://www.bvaeb.at/cdscontent/?contentid=10007.840303

SVS (Sozialversicherung der Selbständigen):
https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.816258

Versicherte der KFAs (Krankenfürsorgeanstalten) kommen in der Regel über ihre Länderstellen zu den nötigen Formularen.

Suchfunktion auf der Website des Außenministeriums (BMEIA) zu Vertrauensärztinnen und Vertrauensärzten:
https://www.bmeia.gv.at/botschaften-konsulate/suche-nach-oesterreichischen-vertretungen/ (via https://www.bmeia.gv.at/reise-services/leben-im-ausland/vertrauensaerztinnen-und-vertrauensaerzte/) bzw. via länderspezifische Reiseinformationen inklusive Apotheken: https://www.bmeia.gv.at/reise-services/laender/