Die hellgrüne Karte sollte in keinem Gepäck fehlen: Die Vorderseite leistet auf Reisen in Österreich gute Dienste, umgedreht gilt die E-Card als Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Sie bietet guten Schutz im gesamten EU- und EWR-Raum sowie in weiteren sechs europäischen Staaten.
Mit einer Verordnung, die derzeit im Ministerrat diskutiert wird, regelt die Regierung Details für das ab 1. Jänner 2020 verpflichtende Foto auf der E-Card.
Wer krank ist, erhält Hilfe. Dafür rühmt sich die Gesundheitspolitik. Das bedeutet, dass der, der Hilfe braucht und sie über eine „geliehene E-Card“ bezieht, keinen Betrug begeht.
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