7. Juni 2023Corona Update

Covid nicht mehr meldepflichtig

+++ Corona ab Juli keine anzeigepflichtige Infektionskrankheit mehr +++ EMA warnt vor anhaltender Gefahr durch Covid-19 +++ Keine Haftung des Bundes in "Causa Ischgl" +++ EU-Impfnachweise als Grundlage für WHO-Impfzertifikate +++

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Nuthawut Somsuk/GettyImages

Ende der Meldepflicht für Corona

Ab 1. Juli 2023 wird Corona rechtlich eine nicht-anzeigenpflichtige Infektionskrankheit und damit wie alle anderen Infektionskrankheiten behandelt. Covid-19 wird damit vom Pandemie- in das Regelsystem überführt. Die Kosten von Testungen werden ab dann nur noch bei Personen mit Symptomen von der Krankenversicherung getragen. Eine generelle Testinfrastruktur soll aber weiter sichergestellt werden und auch die Infrastruktur für Impfungen wird geregelt. Die Bestimmungen für Covid-19-Medikamente sollen weitgehend beibehalten werden. Auch die Überwachungsprogramme sollen fortgeführt werden.

Begründet wird die Änderung mit der höheren Grundimmunität sowie den milden Krankheitsverläufen durch die vorherrschenden Virusvarianten und dem in Folge geringeren Risiko für die Gesundheit und das Gesundheitssystem.

Im Zuge der Gesetzesinitiative sollen zahlreiche, während der Corona-Pandemie erlassene Regelungen überarbeitet und teilweise aufgehoben werden. Neben der rechtlichen Gleichstellung mit anderen nicht-anzeigepflichtigen Infektionskrankheiten werden zudem auch neue Regelungen für die Testungen, die Impfungen und die Arzneimittel getroffen. Für die Impfsaison 2023/2024 sollen zwei Millionen kostenfreie Impfungen ermöglicht werden. (APA)

EMA warnt weiterhin vor Bedrohung durch Covid-19

"Dieses Virus ist und bleibt eine Bedrohung, vor allem für die am meisten gefährdeten Menschen", warnte der EMA-Beauftragte für Impfstrategie, Marco Cavaleri, bei einer Pressekonferenz. Vor allem im Winter müssten die Gesundheitsbehörden wachsam sein, da das Virus nach wie vor zirkuliere und mutiere. Man könne allerdings nicht mehr von einem globalen Gesundheitsnotstand sprechen. Das hat auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Anfang Mai bereits bekanntgegeben.

Die EMA erklärte, sie werde weiter an Impfstoffen für neue Varianten arbeiten. Ab Herbst wird die Anpassung an die sogenannte XBB-Variante des Virus empfohlen. EMA-Chefin Emer Cooke lobte am Dienstag die Arbeit ihrer Behörde. Sie habe das "größte Impfprogramm in der Geschichte Europas" ermöglicht. Cooke verwies zudem auf Schätzungen, wonach Impfungen gegen das Coronavirus alleine im ersten Jahr ihres Einsatzes rund 20 Millionen Menschenleben gerettet haben. Da der Wirkschutz mit der Zeit schwächer wird, empfiehlt die EMA Auffrischungsimpfungen vor allem für Menschen mit einem erhöhten Krankheitsrisiko, aber auch Gesundheitspersonal. (APA/ag/dpa)

Keine Haftung des Bundes in "Causa Ischgl"

Der Oberste Gerichtshof (OGH) verneinte Amtshaftungsansprüche eines deutschen Touristen gegen die Republik. Dieser war im März 2020 während eines Aufenthalts in dem Tiroler Wintersportort offenbar mit dem Coronavirus angesteckt worden. Der OGH gab damit Rekursen der Finanzprokuratur gegen den Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichts, des Oberlandesgerichts Wien (OLG), Folge. Das Höchstgericht bestätigte die Auffassung der Vorinstanzen, dass die der Behörde im Epidemiegesetz auferlegten Handlungspflichten "ausschließlich den Schutz der Allgemeinheit bezwecken", hieß es in einer Aussendung. Und offenbar nicht den Schutz des Einzelnen. Der in Deutschland wohnhafte Kläger hatte Schadenersatz und die Feststellung der Haftung des Bundes für alle weiteren Schäden gefordert.

Scharfe Kritik setzte es nach der Bekanntwerden der OGH-Entscheidung erwartungsgemäß vom Verbraucherschutzverein (VSV). Man werde das Urteil genau analysieren. "Wir ziehen in Erwägung, gegen die Republik Österreich nun mit einer Staatshaftungsklage vorzugehen", brachte VSV-Obmann Peter Kolba eine weitere rechtliche Möglichkeit ins Spiel.

EU-Impfnachweise als Grundlage für WHO-Impfzertifikate

Die digitalen Nachweise für Impfungen oder Genesung, die während der Covid-19-Pandemie in der EU entwickelt wurden, sollen nun Grundlage für ein globales Zertifizierungsnetz der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden. Damit sollen bei einer weiteren Pandemie Reisen erleichtert und Bürgerinnen und Bürger besser geschützt werden, wie die EU-Kommission mitteilte.

Konkret soll die WHO nun das System hinter den Zertifikaten übernehmen. Im Rahmen der Zusammenarbeit sollen auch Standards etwa für die Überprüfung digitaler Signaturen festgelegt werden, um Betrug zu verhindern. "Dabei wird die WHO keinen Zugang zu den zugrunde liegenden personenbezogenen Daten haben", hieß es. (APA/dpa)