Was Sie beim Nichttumorschmerz beachten sollten
Eine Opioidkrise wie in den USA gibt es bei uns zwar nicht. Dennoch nehmen die Autoren der aktualisierten deutschen Leitlinie die dortige Situation zum Anlass, die Opioidtherapie beim Nichttumorschmerz zu überprüfen. Die Anwendung wird präzisiert, neue Indikationen kommen hinzu.
Dass opioidhaltige Analgetika in Deutschland verantwortungsvoll eingesetzt werden, belegt schon die Statistik: Die Zahl der Langzeitverordnungen bleibt in unserem Nachbarland seit 2012 stabil. Die Prävalenz eines schädlichen Gebrauchs bzw. einer Abhängigkeit liegt zwischen 0,8 und 1,8 %. Allerdings sehen die Autoren der aktualisierten Leitlinie zur Langzeitanwendung von Opioiden bei chronischen nicht-tumorbedingten Schmerzen (LONTS) Anzeichen für eine Fehlversorgung. Sie betonen deshalb, dass nur Patienten mit einer relevanten somatischen Schmerzkomponente opioidhaltige Analgetika erhalten sollten. Bei psychischen oder somatoformen Störungen mit dem Leitsymptom Schmerz sind sie kontraindiziert.
Haben nicht-medikamentöse Maßnahmen versagt?
Besondere Bedeutung hat dieser Grundsatz für den chronischen Rückenschmerz: Eine Opioidbehandlung befürwortet die Leitlinie nur, wenn körperliche Veränderungen einen wesentlichen Anteil an Schmerzentstehung und -aufrechterhaltung haben (z.B. entzündliche Beschwerden, inoperable Spinalkanalstenose). Außerdem gilt die Bedingung, dass nicht-medikamentöse Maßnahmen nur unzureichend gewirkt haben. Trifft beides zu, sollte die kurzfristige Einnahme opioidhaltiger Analgetika (4–12 Wochen) als mögliche Option empfohlen werden. Gleiches gilt für die mittelfristige Therapie (13–26 Wochen) – vorausgesetzt, der Patient spricht gut an. Auch ein langfristiger Einsatz (> 26 Wochen) kann im Rahmen eines therapeutischen Gesamtkonzepts sinnvoll sein.