15. Jän. 2018

MT50: Als es dem Krankenschein an den Kragen ging (MT 18/1997)

Nachdem im Parlament der Entschluss gefasst worden war, Chipkarten einzuführen, auf denen die Versicherungsdaten der Patienten gespeichert sind, gingen in der Ärzteschaft die Emotionen hoch. „Über die Identifikation des Versicherten, der in der Ordination sein Kärtchen vorzeigt, kommt dieses Milliardenprojekt nicht hinaus!“, argumentierte Dr. Otto Pjeta, damals noch oberösterreichischer AK-Präsident.

Folgender Artikel erschien am 2. Mai 1997 in der “Medical Tribune”:

Online mit der Chipkarte
Per Salamitaktik werden Ärzte an die Leine genommen

Wien – Der “heiligen Kuh” Krankenkassenscheck soll es an den Kragen gehen. Sie könnte bald durch eine “intelligente” Chipcard ersetzt werden. Deren Intelligenz wird allerdings offenbar nur dazu verwendet, den Versicherungstatus der Patienten – und so nebenebei die Redlichkeit der Ärzte zu kontrollieren. Daß die Karte viel mehr kann (Ausbau zur Gesundheitskarte, Online, Abrechnung), ist Anlaß für so manche Befürchtungen. Anfang April [1997] rief die Ärztekammer für NÖ zu einer Informationsveranstaltung zu diesem heiß diskutierten Thema.

mt50-online_mit_chipkarte

Die Ausgangssituation: Der “Krankenschein” ist ein Relikt aus der Nachkriegszeit, mit der “Zettelwirtschaft” ist niemand zufrieden. Prinzipiell ist die Ärzteschaft für technische Innovationen aufgeschlossen.

Nach jahrelanger Forderung der Wirtschaft nach administrativer Entlastung brachte die Einführung der 50 Schilling Krankenscheingebühr das Faß sozusagen zum Überlaufen. Der massive politische Druck förderte den Willen zur Neuorganisation und der Sozialausschuß im Parlament beschloß im November 1996 die Einführung der Chipkarte per 1.1.1998. Zur Umsetzung wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, der alle Interessensgruppen angehörten – nur nicht die Ärzte.

Patientenkontakte werden zentral registriert!

Eine Plastikkarte könnte den Krankenschein ablösen. Es soll keine Speicherkarte sin wie in Deutschland, sondern eine Prozessorkarte, die einen besseren Datenschutz sowie mehr Speicher- und Erweiterungsmöglichkeiten bietet.

Diese Karte wird die Versicherungsdaten des Patienten enthalten, eventuelle auch Notfalldaten, wenn der Patient das wünscht. Über einen direkten (online) Zugriff zum Rechner im Hauptverband wird der Versicherungsstatus bestätigt. Der Arzt weiß sofort, ob und wo der Patient versichert ist.

Eine Einführung zum geplanten Termin wird es sicher nicht geben. “Der Termin ist überhastet, vor dem 1.1.1999 wird sich nichts tun!” so HR F. Rupp, Gen. Dir. d. NÖ GKK.

Worum geht es überhaupt?

Das Ziel der deutschen Krankenversicherungskarte war genau definiert: maschinell lesbare Datenträger zu erhalten. Das Ziel der österreichischen Chipkarte ist noch gar nicht definiert.

Die moderne Lösung als Prozessorkarte schließt einerseits die Nachteile der deutschen Speicherkarte aus (Fälschung, geringer Datenschutz, mißbräuchliche Verwendung) und bietet andererseits auch die Möglichkeit, sie als MED-Card oder Gesundheitskarte auszubauen.

Geplant ist nur eine Karte mit den Versicherungsdaten, eine Gesundheitskarte steht derzeit nicht einmal im Raum. Die Chipcard selbst dient nicht zur Verrechnung (NÖ ÄK-Präs. MR Dr. G. Weintögl).

Auch vom Vertreter des Sozialministeriums, Dr. W. Pöltner, ist ein klares Nein zu Gesundheitskarte zu hören. Allerdings ist für ihn die Chipcard doch im Rahmen eines neuen Verwaltungs- und Verrechnungssystems zu sehen. Eine Verrechnung in diesem System ist aber derzeit, so ein Diskussionsbeitrag von Dr. O. Pjeta (Präs. d. ÄK OÖ) im Augenblick völlig unmöglich (Pauschalierungen, Deckelungen etc.): “Über die Identifikation des Versicherten, der in der Ordination sein Kärtchen vorzeigt, kommt dieses Milliardenprojekt nicht hinaus!”

Die beste Lösung für die Sozialversicherung ist die in einem Feldversuch bei 3 (!) Ärzten getestete Variante mit direkter (online) Verbindung zur Sozialversicherung (Ergebnis der Arbeitsgruppe). Die in diese Arbeitsgruppe nicht eingebundene Ärzteschaft lehnt diese Online-Verbindung mehrheitlich ab. Sie raubt Zeit, ist teuer, und außerdem gar nicht notwendig, weil auf der Prozessorkarte ohnehin alles speicherbar ist (Beitrag Dr. W. Geppert).

Wenn der ganze Aufwand nur dazu da ist, daß der Arzt weiß, ob und wo der betreffende Patient versichert ist, dann ist das für viele Ärzte – das zeigte die erregte Diskussion – völlig uninteressant. Der Praktiker kennt seine Patienten ohnehin, 99 % der Österreicher sind versichert, es wird 1 Mrd. Schilling aufgewendet, um 1 Prozent der Patienten zu kontrollieren. Wobei die Verwaltung vom Dienstgeber auf die Ärzte übergewälzt wird, denn die Online-Abfrage des Zentralcomputers ist sicher zeitaufwendiger als das Entgegennehmen des Krankenscheins (Diskussionsbeitrag Dr. A. Fragner, Päs. d. NÖHV).

Ist also nur eine Erweiterung in Richtung MED-Card interessant? Aus der Sicht der Wirtschaft sollte die Chipcard zu einer MED-Card ausgebaut werden. Möglichst bald sollte – auf freiwilliger Basis – die Speicherung von medizinischen Daten zugelassen werden. Dies fördere die Eigenverantwortung der Patienten, behauptete Dr. M. Gleitsmann (Wirtschaftskammer).

Auch der Vertreter der Arbeitnehmer, Dr. Christoph Lechner, will die MED-Card z.B. auch für Gesundheitsvorsorge, betriebliche Gesundheitsförderung, Schulung und Information (in Verbindung mit CD-ROM) nutzen.

Die Ärzteschaft dagegen wehrt sich vehement gegen diese Aussichten, vor allem aus Gründen des Datenschutzes. Diese Bedenken konnte auch der Experte, H.J. Pollirer, Geschäftsführer der Secur Data, nicht ausräumen. Sicherheitstechnisch ist alles machbar, Datenschutzgesetze inklusive drastischer Sanktionen gibt es auch.

Aber auch eine Prozessorkarte ist nachweisbar binnen sieben Minuten knackbar, so der Experte des NÖHV, Dr. Max Wudy. Allerdings geht es selbst ihm gar nicht so sehr darum (Wer hat schon etwas davon?), viel problematischer sei die geplante Online-Verbindung.

Beruhigungspillen

GKK-Chef Hofrat Rupp, Mann der ersten Stunde sieht die Dinge pragmatisch. “Jeder interpretiert etwas hinein, was nie gedacht war”. Und gedacht war und ist nur, den Krankenschein durch die Chipcard zu ersetzen, die Versicherungsdaten darauf zu speichern, eventuell gewisse Notfalldaten wie Blutgruppe und Impfdaten. Letzteres sei sogar eine Forderung der Patienten. Sensible Daten stehen völlig außer Diskussion. Und der Dienstgeber hat nicht die Berechtigung und die Möglichkeit, die Karte zu lesen.

Die Online-Verbindung geht zu einem eigenen Vorrechner im Hauptverband, in dem auch nur die Versicherungsdaten gespeichert sind und der (vorläufig?) keine Verbindung zum Hauptrechner hat. Selbst ein Hacker könnte auf diesem Weg nicht in den Zentralrechner des Hauptverbandes.

Weiters soll keinerlei Druck auf die Ärzte ausgeübt werden. Es steht jedem frei, teilzunehmen oder nicht. Diese Aussage HR Rupps wird im Auditorium äußerst positiv aufgenommen. Skeptiker lassen sich allerdings nicht täuschen: Die Freiwilligkeit ist ein Bluff. Wenn die für die Patienten bequeme Chipcard einmal da ist, dann kann sich kein Arzt mehr dem “Fortschritt” entziehen. Und sobald ein Patient mit der Chipcard die Ordination betritt, läutet im Hauptverband eine Glocke. Allein darum geht es – es sei denn, der Hauptverband verzichtet auf die zeitraubende Abfrage bei jedem Arztkontakt. Für das laufende Quartal müßte es doch genügen, jeweils bei der Erstkonsultation den Versichertenstatus online zu überprüfen. Aber Anmerkungen von GKK-Sprachrohr HR Rupp (siehe letzter Absatz) verraten andere Absichten.

Offene Fragen

Trotzdem bleiben viele Fragen offen: Visiten, Wochenenddienste, Notfälle, Patienten, die zuhause betreut werden, Aufbau der Online-Verbindung, Patient hat die Karte vergessen. Wie stehen die (informierten) Patienten dazu. Während in einer Umfrage 70 % für eine Umstellung waren, registriert der Wiener Patientenanwalt Dr. V. Pickl eine große Verunsicherung der Patienten.

Resumee: Es geht um die Kontrolle der Ärzte

Wenn die Karte nur eine Identifikationskarte bleiben soll, dann ist dazu gar keine Prozessorkarte mit Online-Verbindung notwendig (siehe Nachbar Deutschland). Von der NÖ Ärztekammer wird daher eine Alternative vorgeschlagen: Verzicht auf Krankenschein und Chipcard. Ein einheitlicher Verrechnungsschein liegt beim Vertragsarzt auf und ist vom Patienten auszufüllen oder mit der Versichertenkarte zu bedrucken. Die SV garantiert die Abrechnung aller Verrechnungsscheine. Überziehen der vorgesehenen Richtlinien wird von der SV mit dem Patienten verrechnet (mehr als ein Arzt pro Quartal, Doktor-Hopping etc.).

Einwand von Rupp – und damit ließ er die Katze aus dem Sack: Niemand hätte 100%ig das Gefühl, daß der Versicherte tatsächlich beim Arzt war. “Ein System muß sicher sein”. Es geht also vor allem um die Kontrolle – der 1 %, die nicht versichert sind, und natürlich um die Kontrolle der Ärzte.

RH

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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune