2. Nov. 2016

Gesundheitsreform via Finanzausgleich?

Finanzausgleichsverhandlungen dienen nicht dazu, große Reformen zu beschließen. Mehr noch, weil man sich seit Jahrzehnten auf keinerlei Verwaltungsreform einigen kann, ist die Reform des Finanzausgleichs selbst ewiges Thema. Umso überraschender nun die Informationen, die durch die Ärztekammer verbreitet werden – und zwar ausschließlich über sie. Kein regierender Politiker oder Kassenfunktionär hat sich, meiner Beobachtung nach, geäußert. Medienberichte sind dürftig – was eben damit zusammenhängt, dass sich keiner der Verhandler zum Thema äußert, und damit Journalisten gezwungen sind zu spekulieren – was sie wegen der Sorgfaltspflicht aber nicht tun sollten. Dabei soll in diesem unüberprüfbaren geheimen Geheimpapier – von dem ich übrigens ausgehe, dass es wahrlich existiert – Revolutionäres stehen.

Wahlärzte, wie sie seit 1955 im ASVG fixiert sind und sich seit 1997 übergroßer Beliebtheit erfreuen, weil Kassen ihr Angebot längst nicht dem Bedarf angepasst haben (Zahl der Kassenstellen ist praktisch gleich geblieben, die Zahl der Ärzte insgesamt um etwa 50 % gestiegen), sollen, durch wen auch immer, in Versorgungswirksame und die Nicht-Versorgungswirksame geteilt werden. Patienten, die zu Letzteren gehen, werden von ihren Pflichtkrankenkassen nichts rückerstattet kriegen. Und weiter soll es zu einer Gleichstellung zwischen Ambulatorien und Kassenärzten kommen, wobei wer auch immer entscheiden darf, wer wo arbeitet.

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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune