20. Okt. 2015

Telefonjoker: Eine zerbrochene Tablette?

Telefonjoker
Frage eines Apothekers: Bei der monatlichen Prüfung von zehn Arzneispezialitäten ist ein Mangel aufgefallen (eine zerbrochene Tablette im Blister). Wie ist nun vorzugehen?

Laut ABO ist in regelmäßigen Abständen, mindestens aber einmal pro Monat, an zehn unterschiedlichen Arzneispezialitäten-Packungen (oder mehr) eine optische Kontrolle auf Mängel durchzuführen. Im Rahmen dieser Prüfung sind die Bezeichnung der Arzneispezialität, Chargennummer, Datum und Ergebnis der Prüfung sowie der Name des Prüfers/der Prüferin zu dokumentieren. Diese Dokumentation ist fünf Jahre aufzubewahren. Qualitätsmängel sind gemäß § 75 Arzneimittelgesetz zu melden. Dies bedeutet eine Meldung an das BASG/AGES. Die Kontaktdaten und das Formular finden Sie über die Homepage (www.basg.gv.at) unter dem Punkt Qualitätsmangel-Meldung.

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