Zielsteuerungsvertrag: Geld folgt Leistung? Nicht in NÖ

Als letztes Bundesland hat Niederösterreich noch keinen Zielsteuerungsvertrag. Der Grund: Land und Kasse streiten um die Finanzierung der Primärversorgung.

Geld folgt Leistung“: Dieses Prinzip ist im Bundes-Zielsteuerungsvertrag, der Grundlage der Gesundheitsreform, festgeschrieben. In Artikel 10 heißt es wörtlich: „Die Vertragsparteien kommen überein, dass die auf Landesebene vertraglich definierten finanziellen Folgen von vertraglich vereinbarten Leistungsverschiebungen grundsätzlich innerhalb der Vertragslaufzeit finanziell auszugleichen sind.“
Das Land Niederösterreich jedoch scheint andere Vorstellungen zu haben: „Wenn wir seit 1998 1,4 Milliarden gezahlt haben, für Leistungen, die das Klinikum nicht zu erbringen hat, dann ist dem niederösterreichischen Steuerzahler nicht zuzumuten, noch einmal etwas dafür zu zahlen, was nicht in seiner rechtlichen Aufgabe ist“, erklärte kürzlich der niederösterreichische Landeshauptmann-Stv. Mag. Wolfgang Sobotka bei einer Pressekonferenz.

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