„Off label“-Schmerzmedikation in der Kinderheilkunde

Ein deutsches Gericht musste sich mit den Voraussetzungen für die Verabreichung eines nur für Erwachsenen zugelassenen Schmerzmittels (Lyrica®) bei Kindern auseinandersetzen.

Grundsätzlich führte das Gericht aus, dass auch eine Schmerztherapie eine ärztliche Behandlung darstellt, bei der der Arzt dem Patienten regelmäßig die fachgerechte, dem wissenschaftlichen Stand entsprechende Behandlung mit den dazugehörigen Sorgfaltspflichten schuldet. Dabei sei der Arzt verpflichtet, den Patienten nach dem anerkannten und gesicherten Standard der medizinischen Wissenschaft zu behandeln.

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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune