18. Juni 2019DFP-Fortbildung

Fortbildungs-Check: Gut prüfe, wer sich ewig bildet

Mit 1. September 2019 müssen Österreichs Ärztinnen und Ärzte nachweisen, dass sie genug Zeit und Intensität in ihre Fortbildung investieren. Lesen Sie hier, wie Sie den Fortbildungsnachweis im Herbst erbringen können. (Medical Tribune 22/19)

Kaum ein Berufsfeld entwickelt sich so rasch weiter wie die Medizin, deshalb müssen Ärzte ein Leben lang am Ball bleiben – aber wie?

Fortbildung gehört zum Arztberuf wie Stethoskop und weißer Kittel. Kaum ein Berufsfeld entwickelt sich so rasch wie die Medizin. Im Ärztegesetz sind die aktuellen Regelungen für den Nachweis der absolvierten Lektionen seit 1. September 2013 festgeschrieben. Mit dem Fortbildungsnachweis ist die „Glaubhaftmachung“ der absolvierten ärztlichen Fortbildung seitens des Arztes notwendig. Das bedeutet, dass der Nachweis der Fortbildung entweder durch ein zum Stichtag gültiges DFP-Diplom oder die Vorlage von Fortbildungsbestätigungen im Umfang von mindestens 150 DFP-Punkten zu erfolgen hat, und zwar im Zeitraum vom 1.9.2016 bis 31.8.2019. Der große Adressatenkreis von rund 33.000 Medizinerinnen und Medizinern kam in der ersten Nachweisrunde 2016 nahezu geschlossen seinen Pflichten nach: 96 Prozent nahmen damals die Messlatte der 150 DFP-Punkte. Allerdings ergaben sich in einigen Bundesländern doch auffallende Diskrepanzen zwischen niedergelassenen und angestellten MedizinerInnen.

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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune