Das Foto auf der E-Card

Wer krank ist, wird Hilfe erhalten. Dafür rühmt sich unsere Gesundheitspolitik. Das bedeutet aber, dass der, der ärztliche Hilfe braucht und diese über eine „geliehene E-Card“ bezieht, keinen Sozialbetrug begangen hat. Er hat nur das „falsche“ Konto belastet. Sozialbetrug kann nur sein, wenn jemand, der nicht krank ist, über die E-Card Leistungen erschleicht, um sie zu Geld zu machen. In einem Sachleistungsprinzip ist das nicht leicht. Angeblich werden 200 Millionen Euro jedes Jahr erschlichen. Woher dieser Betrag kommt, ist nicht klar, klar ist der Politik nur, dass er über die etwa 200.000 jährlich verlustig gegangenen E-Cards (also braucht jeder alle 44 Jahre eine Ersatz-E-Card!) erschlichen wird – also 1.000 Euro pro E-Card. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: (1) Man vermietet/verkauft E-Cards an illegal hier aufhältige, kranke Ausländer aus Nicht-EU-Ländern, die die Karte dann „missbrauchen“. (2) Man erschleicht sich Medikamente, um sie zu verkaufen.

7 Millionen Verordnungen

Für 1.000 Euro muss man etwa 15 Mal zum Fach- oder 25 Mal zum Hausarzt gehen, bevor die verlustige E-Card gesperrt wird – keine leichte Übung. Geht das beim Hausarzt vielleicht noch, ist beim Facharzt Schluss, weil Ärztehopping nicht möglich ist. Betrug in der kolportierten Höhe ist nur denkbar, wenn viele Ärzte mit von der Partie wären. Bleiben Medikamente: 200 Millionen Euro entsprechen etwa sieben Millionen Verordnungen. Wenn auf einer E-Card ungewöhnlich viele und/oder teure Medikamente verordnet werden, finden Kassen diese „Ausreißer“ und den verordnenden Arzt schnell. Will man betrügen, muss man unter dem Radar bleiben. Aber um sieben Millionen Verordnungen unsichtbar zu halten, müssten tausende „Betrüger“ zu hunderten Ärzten gehen, um dort jene Krankheiten zu simulieren, die zu den gewünschten Medikamenten führen. Oder aber es sind hunderte Ärzte eingeweiht und machen beim Betrug mit. Das alles ist Verschwörungstheorie. Aber vermutlich geht es bei dem Foto eher um den Türken Ali mit seinem Cousin Mustafa, denen das sozialbetrügerische Handwerk gelegt werden muss.

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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune