Ein deutsches Oberlandesgericht musste sich mit den Sorgfaltspflichten bei der Versorgung eines während des Geburtsvorgangs entstehenden Dammrisses beschäftigen.
Ein Verstoß gegen die Regeln medizinischer Kunst ist dann gegeben, wenn vom Arzt gewählte diagnostische Maßnahmen hinter dem in Fachkreisen anerkannten Standard zurückbleiben, urteilte kürzlich der OGH. (ärztemagazin 16/15)
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