SchulärzteVeröffentlicht am: 2. Okt. 2014
Aufklärungspflicht bei Schulimpfungen
Die Aufklärung vor Schulimpfungen stand häufig zur Diskussion, sogar deren Durchführung wurde in Frage gestellt. Nun hat sich das Gesundheitsministerium für schriftliche Aufklärungsblätter entschieden. Die Eltern verzichten in einer Einverständniserklärung auf ein mündliches Aufklärungsgespräch, können aber zuvor eine Telefonberatung in Anspruch nehmen. (Medical Tribune 40/2014)