2. Okt. 2014

Aufklärungspflicht bei Schulimpfungen

WIEN – In der Vergangenheit stand die Aufklärung vor Schulimpfungen häufig zur Diskussion, sogar deren Durchführung wurde in Frage gestellt. Nun hat sich das Gesundheitsministerium für schriftliche Aufklärungsblätter entschieden. Die Eltern verzichten in einer Einverständniserklärung auf ein mündliches Aufklärungsgespräch, können aber zuvor eine Telefonberatung in Anspruch nehmen.

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Vor der Schulimpfung werden die Eltern mit Informationsblättern informiert und verzichten per Unterschrift auf die mündliche Aufklärung.

„Die heftigen Diskussionen darüber, ob Eltern ausreichend über mögliche Nebenwirkungen der Schulimpfungen aufgeklärt sind, hat der Fall eines Schülers in Kärnten ausgelöst, bei dem nach einer Hepatitis- B-Impfung eine starke Sehbehinderung auftrat. Eine sehr, sehr seltene Nebenwirkung, die damals nicht im schriftlichen Informationsblatt angeführt war“, erklärte Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka, Rechtswissenschaftler an der Universität Salzburg, bei der Tagung „Schutzimpfungen – rechtliche, ethische und medizinische Aspekte“ des Instituts für Recht und Ethik in der Medizin in Kooperation mit der Plattform Patientensicherheit. „Das Land Kärnten wurde auf Schadenersatz verurteilt. Das löste Wogen der Empörung aus, sowie Zweifel daran, ob Schulimpfungen überhaupt rechtmäßig durchführbar seien.“

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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune