Der Vorstoß der Bundeswettbewerbsbehörde, den Apothekenmarkt zugunsten von ärztlichen Hausapotheken zu liberalisieren und damit die gesetzliche Mindestentfernung ersatzlos zu streichen, stößt seitens der Ärztekammer auf Zuspruch, Gegenwind gibt es von der Österreichischen Apothekerkammer.
Die Bundeswettbewerbsbehörde empfiehlt die ersatzlose Streichung der gesetzlichen Mindestentfernung zur nächsten öffentlichen Apotheke bei Bewilligung einer ärztlichen Hausapotheke.
Der Nationalrat hat in der vergangenen Woche eine Änderung des Apothekengesetzes beschlossen, wonach in der Zukunft Ärzte unter bestimmten Umständen auch in Gemeinden, in denen bereits eine öffentliche Apotheke vorhanden ist, eine Hausapotheke betreiben dürfen. Mit dieser Neuregelung soll die allgemeinmedizinische Versorgung im ländlichen Raum sichergestellt werden. (ärztemagazin 08*2016)
Die Übernahme von Landarztpraxen mit Hausapotheke soll erleichtert werden. Auch in großen Gemeinden mit öffentlicher Apotheke bekommen Ärzte unter bestimmten Voraussetzungen die Konzession. (Medical Tribune 13/2016)
Die Novelle des Ärztegesetzes wurde am 8. Juli 2015 einstimmig im Nationalrat beschlossen. Die Gesundheitsministerin stellte ein Konzept zur ärztlichen Versorgung am Land sowie zu Hausapotheken in Aussicht.
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