24. Nov. 2015

Sozialrechtsnovelle betrifft auch Notärzte

Notarztdienste gelten ab dem kommenden Jahr als freiberufliche Tätigkeit und werden vom ASVG ausgenommen sein. Dies geht aus der Regierungsvorlage zur Novelle des Sozialrechtsänderungsgesetzes hervor, das mit Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten soll.

Foto: BilderBox.com
Das ab 1. Jänner 2016 geltende Sozialrechtsänderungsgesetz 2015 soll klarstellen, dass nebenberufliche notärztliche Tätigkeiten für Blaulichtorganisationen künftig als selbstständige Tätigkeiten einzuordnen sind.

Die Novelle des Sozialrechtsänderungsgesetzes (SRÄG) sieht vor vor, dass von Notärzten versehene Dienste als selbstständige Tätigkeiten gelten und vom Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) ausgenommen sind. Damit sei klargestellt, dass die Notarzttätigkeit nicht mit der limitierten Arbeitszeit in Spitälern zusammengerechnet werden könne, ist einer Aussendung des Sozialministeriums zu entnehmen.

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