24. Nov. 2015
Sozialrechtsnovelle betrifft auch Notärzte
Notarztdienste gelten ab dem kommenden Jahr als freiberufliche Tätigkeit und werden vom ASVG ausgenommen sein. Dies geht aus der Regierungsvorlage zur Novelle des Sozialrechtsänderungsgesetzes hervor, das mit Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten soll.
Die Novelle des Sozialrechtsänderungsgesetzes (SRÄG) sieht vor vor, dass von Notärzten versehene Dienste als selbstständige Tätigkeiten gelten und vom Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) ausgenommen sind. Damit sei klargestellt, dass die Notarzttätigkeit nicht mit der limitierten Arbeitszeit in Spitälern zusammengerechnet werden könne, ist einer Aussendung des Sozialministeriums zu entnehmen.