Epilepsie am Arbeitsplatz
Am “Tag der Epilepsie”, der jedes Jahr am 4. Oktober stattfindet, sollen durch sachliche Informationen Vorurteile gegenüber Menschen mit Epilepsie abgebaut werden.
Anlässlich des “Tages der Epilepsie” wies das Sozialministerium auf die im Vorjahr publizierte Leitlinie “Epilepsie am Arbeitsplatz” hin. Diese wurde von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Österreichischen Gesellschaft für Epileptologie, Sozialministeriumservice, AUVA, Arbeitsinspektorat, ÖGB, AMS, Epilepsie & Arbeit gemeinnützige Beratungs und Entwicklungs GmbH und der Epilepsie Interessensgemeinschaft Österreich unter Führung des Sozialministeriums entwickelt.
Die Leitlinie “Epilepsie am Arbeitsplatz” bietet die objektive Grundlage für eine individuelle Beurteilung der Arbeitsfähigkeit in Bezug auf Anfallsgeschehen und auszuführende Tätigkeiten.
Menschen mit Epilepsie unterscheiden sich – im Gegenteil zu weit verbreiteten Vorurteilen – hinsichtlich Intelligenz, Geschicklichkeit und Belastbarkeit in keinster Weise von anderen Arbeitnehmern. Lediglich durch Symptome während eines Anfalls ergeben sich Einschränkungen im täglichen (Arbeits-)Leben.
Pauschale Verbote führen zu einer besonders hohen Arbeitslosenrate bei Menschen mit Epilepsie. Sogar die Betroffenen selbst sind meist aufgrund immer wiederkehrender falscher Beratung verunsichert, ob sie arbeiten können und welche Arbeiten sie ausführen dürfen.
Aufgrund des individuellen Anfallsgeschehens dürfe jedenfalls die einzelne Person nicht schematisch, sondern nur individuell beurteilt werden, empfiehlt die Leitlinie. Wegen der individuellen und äußerst unterschiedlichen Epilepsieformen sei eine Beurteilung der Arbeitsfähigkeit und beruflichen Einsetzbarkeit von Anfallskranken sehr komplex. Prinzipiell könne es daher keine generellen Empfehlungen für oder gegen einen Beruf für Menschen mit Epilepsie geben.
Da Unternehmer bisher oft Angst vor Haftung und Regressen bei Anfällen hatten, bietet die Leitlinie eine österreichweit gültige Grundlage für die Beschäftigung von Personen mit Epilepsie und der damit verbunden Verpflichtung der Erfüllung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes.
Tag der Epilepsie
Samstag, 4. Oktober 2014, 08:15 bis 16:30 Uhr
Catamaran, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1