18. Juli 2019

Deutschland: Impfpflicht gegen Masern kommt

In einer Kabinettssitzung am Mittwoch wurde ein Gesetzesentwurf für eine Impfpflicht gegen Masern bei Kindern sowie Gesundheits- und Kinderbetreuungspersonal beschlossen.

Ab März 2020 müssen nicht nur deutsche Eltern vor der Aufnahme ihrer Kinder in eine Kindertagesstätte oder Schule nachweisen, dass diese geimpft sind: Auch Personal in Kinderbetreuungseinrichtungen sowie im Gesundheitswesen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen müssen einen entsprechenden Impfschutz vorweisen.

Eintrittsverbote und Strafen für Ungeimpfte

Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 2.500 Euro. Ungeimpfte Kinder sollen in Kindergärten und Schulen nicht mehr aufgenommen werden dürfen. Kinder und Personal, das zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes im kommenden März schon in einer Tagesstätte, Schule oder Gemeinschaftseinrichtung sind, müssen die Impfung dann bis spätestens 31.Juli 2021 nachweisen. Nun muss der deutsche Bundestag über den Gesetzesentwurf abstimmen.

Weltweit vermehrt Masern-Infektionen

„Wir wollen möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung bewahren“, sagte der deutsche Gesundheitsminister Jens Spahn am Mittwoch. Hintergrund für die Einführung der deutschen Impfpflicht ist ein weltweiter Anstieg der Infektionen: In Deutschland wurden im vergangenen Jahr 543 Masernerkrankungen gemeldet, in den ersten Monaten dieses Jahres traten schon mehr als 400 Fälle auf.
In Österreich sind bis vor wenigen Tagen (10. Juli) 134 Masern-Fälle in diesem Jahr registriert worden. Damit liegt die relative Häufigkeit in Österreich höher als in Deutschland. Im ganzen Jahr 2018 waren es in Österreich 77 Erkrankungen gewesen. Im bisherigen Jahr gab es die meisten Masern-Erkrankungen in der Steiermark (38), in Wien (31), in Kärnten (25) und in Salzburg (17).

Quelle

APAMED vom 17.07.2019

APA/RED