7. Juni 2016

Luxation mit Rechtsfolgen

In einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ging es um die posttherapeutische Aufklärung eines Patienten nach behandelter Schulterluxation, um eine neuerliche Luxation zu verhindern. Der OGH führte zunächst allgemein aus, dass der Arzt auch nach Versorgung einer Verletzung den Patienten über die nachteiligen Folgen einer Nichtbefolgung der therapeutischen Anweisungen und deshalb gegebenenfalls über das richtige Verhalten nach der Behandlung aufklären muss.

Im konkreten Fall sei vorhersehbar gewesen, dass der Patient bei Aufnahme seines Berufs als Aufzugsmonteur mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Reluxation der Schulter erleiden würde und dies lediglich durch  „Schonarbeit“ oder Berufswechsel zu verhindern gewesen wäre. Darüber wurde der Patient aber nicht aufgeklärt, insbesondere nicht darüber, dass er keine schweren Lasten heben dürfe. Fehlerhaft sei es auch gewesen, dem Patienten mitzuteilen, dass die fehlende Kraft zum Anheben von Lasten schon zurückkommen würde. Nicht ausreichend war nach Ansicht des OGH der Hinweis, dass der Patient bei Arbeiten über Kopfhöhe schonend vorgehen soll. Dem Arzt wurde daher eine Aufklärungspflichtverletzung angelastet.

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