Aufklärung über Sectio als Entbindungsmethode
Der deutsche BGH musste sich in einer rezenten Entscheidung mit der Frage auseinandersetzen, ob und gegebenenfalls zu welchem Zeitpunkt eine Schwangere über die Möglichkeit einer Sectio als alternative Entbindungsform aufzuklären ist. Er führte zunächst grundsätzlich aus, dass eine Aufklärung über alternative Behandlungsmöglichkeiten dann erforderlich ist, wenn für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten.
In einer normalen Entbindungssituation, in der die Schnittentbindung medizinisch nicht indiziert ist, sei keine diesbezügliche Aufklärungspflicht gegeben. Eine Aufklärungspflicht bestehe jedoch, wenn aufgrund konkreter Umstände die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass im weiteren Verlauf eine Konstellation eintritt, die als relative Indikation für eine Schnittentbindung zu werten ist. Eine solche – vorgezogene – Aufklärung über die unterschiedlichen Risiken und Vorteile der verschiedenen Entbindungsmethoden sei bereits dann erforderlich, wenn deutliche Anzeichen dafür bestehen, dass sich der Zustand der Schwangeren bzw. der Geburtsvorgang so entwickeln könne, dass die Schnittentbindung zu einer echten Alternative zur vaginalen Entbindung wird.