Aufklärung über Sectio bei Makrosomie
Ein deutsches Oberlandesgericht musste sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Frage auseinandersetzen, ab welchem erwarteten Geburtsgewicht über die Sinnhaftigkeit einer Sectio aufzuklären ist. Im konkreten Fall aus 2004 wurde in der 40. SSW ein „kräftiges Kind mit einem Geburtsgewicht von etwa 4.150 Gramm“ geschätzt. Tatsächlich betrug das Geburtsgewicht 4.650 Gramm. Zunächst hielt das Gericht fest, dass das spätere tatsächliche Geburtsgewicht stets von dem Schätzgewicht um bis zu 10% nach unten oder oben abweichen könne und dass bei makrosomen Kindern die Abweichungen nicht zuletzt wegen der Schwierigkeiten der Messungen insoweit nach oben und unten bis zu 20% abweichen könnten.
Die Abweichung habe mit 500 Gramm im normalen Rahmen gelegen und sei nicht als fehlerhaft zu bewerten. Zur Indikation führte das Oberlandesgericht aus, dass im Jahre 2004 die Indikation für einen Kaiserschnitt zurückhaltender gestellt wurde. Während heute in der Literatur häufig bereits bei einem Schätzgewicht ab 4.000 Gramm ein Kaiserschnitt empfohlen werde, sei der Kaiserschnitt nach den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe von 2008 erst ab einem Schätzgewicht von 4.500 Gramm als alternative Entbindungsmethode zu erwägen gewesen.