
Neue Steuerregelungen für Kraftfahrzeuge ab April
Mit dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 hat die österreichische Regierung bedeutende Änderungen für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen beschlossen. Ab dem 1. April 2025 gelten neue Regeln, die insbesondere Elektrofahrzeuge und Hybridfahrzeuge betreffen.

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Bisher waren Fahrzeuge mit 0 g/km CO2-Emissionen von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Diese Steuerbefreiung entfällt nun. Allerdings gibt es weiterhin eine Ausnahme für Kleinkrafträder, also Mopeds mit einer maximalen Motorleistung von 4 kW, die von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit bleiben.
Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune