3. Feb. 2025Die praktische Frage

Wie die neue Kilometergeldverordnung verändern will

Die Anpassung der Kilometergeldverordnung ist in Österreich seit Jahreswechsel in Geltung. Seit 1.1.2025 werden die Aufwendungen für die betriebliche oder berufliche Verwendung eines Pkw, Fahrrads oder Motorrads mit einem Kilometergeld von EUR 0,50/km angesetzt. Zuvor lag die entsprechende Bewertung bei EUR 0,42/km. Die in Kraft getretene Anpassung entspricht einer jahrzehntealten Forderung: Die alte Verordnung wurde am 1. Juli 2008 in Kraft gesetzt und galt für 16 Jahre und sechs Monate. In diesem Zeitraum gab es einen kumulativen Anstieg des Preisniveaus von rund 40%, der – wäre es zu einer inflationsadäquaten Anpassung gekommen – zu einem Kilometergeld in Höhe von EUR 0,59 geführt hätte.

Besprechung der Unternehmensberatung, Ausarbeitung und Brainstorming eines neuen Konzepts zur Finanzierung von Investitionen
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Vereinheitlichung der Sätze

Der Betrag für jede im Auto mitbeförderte Person („Fahrgemeinschaften“) wurde von EUR 0,05/km auf EUR 0,15/km sogar verdreifacht. Ebenso wird das Kilometergeld für Motorräder, Fahrräder und E-Bikes auf EUR 0,50/km angeglichen, wobei es zuvor bei EUR 0,24/km für Motorräder und EUR 0,38/km für Fahrräder und E-Bikes lag. Durch die Vereinheitlichung der Sätze für Motorräder, Fahrräder und E-Bikes auf das Niveau von Pkw setzt die neue Verordnung ein klares Signal für mehr Nachhaltigkeit im Verkehr. Zusätzlich wird die Kilometerhöchstgrenze für Fahrräder und E-Bikes von bisher 1500 Kilometern auf 3000 Kilometer pro Jahr angehoben, während die Obergrenze für Pkw und Motorräder unverändert bei 30.000 Kilometern pro Jahr bleibt. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel wie Fahrräder und E-Bikes zu fördern und gleichzeitig die Bildung von Fahrgemeinschaften attraktiver zu machen. Für berufliches „Zu-Fuß-Gehen“ auf Anschlussstrecken können EUR 0,38/km angesetzt werden.

Die Kilometergeld-Verordnung gibt auch vor, dass ein Fahrtenbuch zum Nachweis der betrieblichen/beruflichen Fahrten bestimmte Parameter enthalten muss: Datum, Kilometerstand, Anzahl der betrieblichen/beruflichen Tageskilometer, Ausgangs- und Zielpunkt sowie Zweck der betrieblichen/beruflichen Fahrten. Es ist keine Erfassung der privaten Kilometer erforderlich.

Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune