Warum Social-Media-Marketing bei vollen Wartezimmern?
Viele Inhaberinnen und Inhaber von Kassenpraxen fragen sich, warum sie angesichts der vollen Wartezimmer und der überquellenden Terminanfragen Marketing betreiben sollen, noch dazu in den sozialen Medien?
Wenn schon Aktivitäten auf Facebook & Co gesetzt werden, dann sei dies doch nur für Wahlärztinnen und Wahlärzte von Interesse. Falsch gedacht: Die sozialen Medien (SM) haben die Art und Weise von Kommunikation vollkommen verändert. Die Suche nach Informationen – egal ob aus dem Bereich der Gesundheit, der Politik oder eines Kleingärtnervereins – hat sich für Generationen von Menschen gewandelt. Dazu ein paar Zahlen: Die Kepios-Analyse zeigt, dass Marktführer Facebook Anfang 2022 in Österreich auf 3,30 Millionen User verweisen kann. Es folgen Instagram (3,15 Mio. User) und mit Abstand TikTok (1,75 Mio.) und LinkedIn (1,7 Mio. ). Unser Tipp: Nützen Sie jenen Kanal, der Ihnen am vertrautesten ist. Ein TikTok-Video mag trendy sein. Es ist aber nicht für alle das passende Format.
Wichtig ist dabei die Absicht hinter den Social-Media-Aktivitäten. Diese können vielfältig sein:
- Patienteninformation: Soziale Medien transportieren Gesundheitsthemen in bestimmte Zielgruppen. Sie klären auf, empfehlen präventive Maßnahmen und informieren über gesunden Lifestyle.
- Intensivere Patientenkontakte: Soziale Medien sind keine Einbahnstraßen. Fragen und Antworten erlauben eine Verbindung von Ärztin und Arzt und Patientin und Patient auf Augenhöhe.
- Neue Patientinnen und Patienten: Für Wahlarztordinationen ein häufiges Ziel hinter den SM-Aktivitäten. Durch gezieltes Online-Marketing und ansprechende Darstellung der Praxis können neue Zielgruppen eröffnet werden (Selbstzahlende!).
- Mitarbeiterrekrutierung: Employer Branding ist heute die meistgenannte Absicht beim Aufbau eines Praxiskanals in den sozialen Medien. Coole Ordinationen finden coole Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Allerdings ist es wichtig zu verstehen, dass jedes Posting den Werberichtlinien von Ärztinnen und Ärzten entsprechen muss. Das bedeutet: Die Informationen müssen wahr und sachgerecht sein, sie dürfen keine Irreführung oder Abwertung enthalten und im Einklang mit der ärztlichen Berufsethik stehen.