Stellenbeschreibung perfekt gestalten
Mitarbeiterführung kommt im langen Ausbildungskatalog einer Ärztin oder eines Arztes nicht vor. Für viele Ordinationsgründer bedeutet dies ein zähes „Learning bei doing“. Ein zentrales Element des Personalmanagements ist die Stellenbeschreibung: Was sind die Aufgaben meiner einzelnen Teammitglieder und wie grenzen sich ihre Tätigkeiten voneinander ab?
Wichtig: Die Stellenbeschreibung ist zwingend schriftlich. Sie wird jedes Mal hervorgeholt, wenn es eine Position neu zu besetzen gibt. In dieser Situation verhindern präzise Stellenbeschreibungen langwierige Einarbeitungsphasen und unvermutetes Kompetenzgerangel.
Ziel definieren: Aufgaben ergeben sich von selbst
Die Stellenbeschreibung kann ebenso als Führungsinstrument oder Grundlage für das jährliche Mitarbeitergespräch dienen. Anhand der dokumentierten Aufgabenbeschreibung und Ziele kann die Führungskraft die bisherigen Leistungen bewerten und beurteilen oder zugleich neue Ziele und Aufgaben vereinbaren.
Eine gute Stellenbeschreibung liefert vor allem eine präzise Antwort darauf, welches Ziel die zu besetzende Stelle hat. Denn wenn dieses klar definiert ist, lassen sich davon die einzelnen Aufgaben und Tätigkeiten ableiten. Wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter weiß, dass das Ziel Ihrer Aufgaben Organisation und Abwicklung des Empfanges ist, und diese Position auch den Telefondienst umfasst, dann ergeben sich viele andere Aufgaben von selbst.
Arbeitsvertrag basiert oft auf Stellenbeschreibung
Nicht vergessen werden sollte die Erwähnung, wer direkter Vorgesetzter ist und wen es zu informieren gilt. Im Internet finden sich viele Vorlagen, die auflisten, welche Punkte genau in eine derartige Beschreibung gehören.
Stellenbeschreibungen finden oft Eingang in Arbeitsverträge. Was hier vereinbart wird, ist verbindlich. Abweichende Tätigkeiten kann der Arbeitgeber nur mehr im Rahmen seines Weisungsrechtes anordnen. Das bedeutet, dass keine willkürlichen, von der Stellenbeschreibung stark abweichenden Aufgaben zugeteilt werden dürfen. Die Weisung des Vorgesetzten muss „gerecht und angemessen“ sein. Aufgaben der Raumpflege sind für eine Rezeptionistin kraft Stellenbeschreibung nicht Teil ihres Aufgabengebietes.