6. Nov. 2023Digitale Amtsgeschäfte

Relevant: Handy-Signatur auf ID Austria umstellen

Die Umstellung von der Handy-Signatur auf die ID Austria ist für Ordinationseigentümer und Gesellschafter einer Ärzte- oder PVE-GmbH durchaus von Relevanz.

Human finger print in colors of national flag on white background. Austria
Julia/AdobeStock

Als Dienstgeber und Vertretungsberechtigte (Geschäftsführer, berechtigte Mitarbeitende in der Ordination u.Ä.), die bisher das Unternehmensserviceportal oder FinanzOnline genutzt haben, ist der Zugang ab dem 5. Dezember 2023 nur mehr mit ID Austria möglich. Die ID Austria in Vollversion ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, sich sicher online auszuweisen und damit digitale Services des Staates zu nutzen.

ID Austria weist eine deutlich höhere Sicherheitsstufe als die Handy-Signatur auf. Die Identifikations-App gib es in zwei Varianten. Bei der Basisvariante lässt sich die Handy-Signatur direkt auf ID Austria ummelden. Für ein Upgrade auf die Vollversion ist der persönliche Gang auf ein Magistrat oder eine BH zur Personenfeststellung unverzichtbar. Die zuständige Behörde findet sich je nach Wohnort unter www.oesterreich.gv.at/id-austria/ registrierungsbehoerden.html.Eine Online-Terminanmeldung wird erbeten.

Die Full ID Austria bietet dieselben Funktionen wie die Handy-Signatur. Sie ist die Basis für die digitale Ausweisplattform (Führerschein, Personalausweis etc.) und kann EU-weit genutzt werden. Eine Internetverbindung ist bei einer Ausweisleistung nicht notwendig.Personen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft haben, bekommen die Full ID Austria nur bei den Landesdirektionen.

Die Vollversion der ID Austria gilt fünf Jahre, wenn sie direkt bei den zuständigen Behörden ausgestellt wurde. Eine Verlängerung ist jederzeit online möglich. Wurde die Handy-Signatur nicht behördlich registriert, ist zunächst nur der Umstieg auf die Basisfunktion der ID Austria möglich. Die Version bietet dieselben Funktionen wie die Handy-Signatur. Es gibt allerdings keine dauerhafte Lösung – die Nutzungsdauer ist wie bei der Handy-Signatur auf fünf Jahre begrenzt.

Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune