15. März 2023Steuertipp

Was ändern die neuen Umsatzsteuerleitlinien für Ordinationen?

Es gibt – wie jedes Jahr – neue Richtlinien für das Umsatzsteuergesetz. Umsatzsteuerrichtlinien repräsentieren die Rechtsmeinung des Finanzministeriums und präzisieren die Auslegung bestimmter Gesetzespassagen. In der aktuellen Richtlinie finden sich zwei Änderungen, die für den ärztlichen Beruf von Relevanz sind.

Make filling in German tax form for sales tax VAT - in German language: Umsatzsteuererklärung
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Bekanntlich sind die Umsätze aus Heilbehandlungen von Ärztinnen und Ärzten der Humanmedizin grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Die neuen Leitlinien legen fest, dass aus Sicht der Finanz die Tätigkeiten der sogenannten „Community Nurses“ nicht als Heilbehandlung gelten, sofern sie keinen individuellen therapeutischen Zweck erfüllen. Daher muss für Tätigkeiten wie Datenerhebung sowie -analyse, Bedarfserhebung, Erstellung von Berichten für Gemeinden oder andere öffentliche Einrichtungen Umsatzsteuer verrechnet und abgeführt werden.

Anders liegt der Fall, wenn sich die Tätigkeiten der Community Nurses unmittelbar auf die Kernkompetenzen des gehobenen pflegerischen Dienstes beziehen: Diese in § 14 Abs. 1 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) angeführten Tätigkeiten reichen von „Gesamtverantwortung des Pflegeprozesses“ bis hin zur „Psychosozialen Betreuung in der Gesundheits- und Krankenpflege“.

Ebenfalls umsatzsteuerbefreit sind jene Tätigkeiten, die in § 14a (Kompetenz in Notfällen), § 15 (Kompetenzen bei medizinischer Diagnostik und Therapie) und § 15a (Weiterverordnung von Medizinprodukten) GuKG angeführt werden. Umsatzsteuerpflichtig bleiben Tätigkeiten der Pflegeforschung.

Bisher bereits ausgenommen von der Steuerbefreiung waren gesundheitsfördernde Dienstleistungen wie kombinierte Lebensstilinterventionen, die darauf abzielen, die Lebensweise des Empfängers bzw. der Empfängerin durch Anleitung oder Coaching zu verbessern.

Wenn die Lebensstilberatung allerdings einem therapeutischen Zweck dient, wird die Umsatzsteuerbefreiung anerkannt. Ein therapeutischer Zweck besteht, wenn eine Ernährungsberatung als ärztliche oder arztähnliche Leistung erbracht wird und die Beratung medizinisch begründet ist.