Wie kommen PVZ-Gründer und -Inhaber zu einer Förderung?
Wie in vorangegangenen Ausgabe beschrieben, dürfen Gründer von Primärversorgungszentren seit dem Frühjahr 2022 mit großzügigen Startförderungen rechnen.
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Auch die Betreiber bestehender PVEs wurden nicht vergessen. Sie erhalten finanzielle Unterstützung bei Modernisierung und Erweiterung ihrer bestehenden Ordinationen. Allerdings legt das Austria Wirtschaftsservice (AWS) als zuständige Förderbank großen Wert auf Einhaltung der Förderleitlinien. Und die sind streng.
- Seit 1. September 2022 ist die Antragstellung für eine Gründungsförderung bereits vor Vorliegen einer Bescheinigung der ÖGK möglich. Der Kassenvertrag, mit der die Zustimmung der Kasse zur PVZ-Gründung unterfertigt wird, kann auch bis zu sechs Monate nach Antragstellung nachgereicht werden.
- Wer bereits Geld für die PVE-Gründung ausgegeben hat, hat Pech: Investition, die vor der Antragsstellung getätigt wurden, werden bei den Förderungen nicht berücksichtigt.
- Gründer und Betreiber benötigen ein genaues Projektkonzept mit Maßnahmen und Zeitplan sowie einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan.
- Bei Investitionen wird der „Nachweis der Preisangemessenheit“ verlangt. Das bedeutet, dass bei jeder Kostenposition im Volumen von höher als 100.000 Euro die Vorlage dreier Anbote notwendig ist – und zwar zum Zeitpunkt der Einreichung. Bei einer Auftragssumme unter 100.000 Euro sind zwei Offerte ausreichend.
- Sämtliche Unterstützungen werden erst nach ordnungsgemäßer Eröffnung der PVE ausbezahlt. Die Möglichkeit einer Akontozahlung aus dem Förderfonds in Höhe von 20.000 Euro ist möglich.
Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune