So unterstützt der Finanzminister Ihre Ukraine-Spenden
Die Katastrophe in der Ukraine mobilisiert eine hohe Spendenbereitschaft in der heimischen Bevölkerung. Ordinationen, die Geld- oder Sachspenden für die Ukraine aufbringen, können diese steuerlich geltend machen. Das Finanzamt stuft diese Ausgaben als abzugsfähigen Werbeaufwand ein, der nachgewiesen werden muss.
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Als Nachweis eignen sich mediale Berichterstattung, Aussendungen an Kunden oder Spendenhinweise auf der Unternehmenshomepage. Als Empfänger der Spenden kommen Hilfsorganisationen ebenso infrage wie Gemeinden, Familien oder Einzelpersonen.
Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune