So unterstützt der Finanzminister Ihre Ukraine-Spenden
Die Katastrophe in der Ukraine mobilisiert eine hohe Spendenbereitschaft in der heimischen Bevölkerung. Ordinationen, die Geld- oder Sachspenden für die Ukraine aufbringen, können diese steuerlich geltend machen. Das Finanzamt stuft diese Ausgaben als abzugsfähigen Werbeaufwand ein, der nachgewiesen werden muss.

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Als Nachweis eignen sich mediale Berichterstattung, Aussendungen an Kunden oder Spendenhinweise auf der Unternehmenshomepage. Als Empfänger der Spenden kommen Hilfsorganisationen ebenso infrage wie Gemeinden, Familien oder Einzelpersonen.