Wer darf eine steuerbefreite Corona-Prämie in Anspruch nehmen?
Es war ein unerwartetes Weihnachtsgeschenk. Lange hatte das Finanzministerium verlauten lassen, dass eine Fortführung der Corona-Prämie aus dem Jahr 2020 im Folgejahr nicht infrage käme.
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Es kam kurzfristig anders: Die Regierungsparteien brachten am 16. Dezember 2021 im Rahmen der Nationalratsdebatte über die coronabedingten steuerlichen Anpassungen einen Abänderungsantrag an, wonach auch für das Kalenderjahr 2021 gewährte coronabedingte Zulagen und Bonuszahlungen bis zu einem Gesamtbetrag von 3.000 Euro pro Dienstnehmer steuerfrei gestellt werden können.
Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune